Bundesrat Stenographisches Protokoll 730. Sitzung / Seite 114

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem zustimmen, um ein Handzei­chen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 201-BR/06.)

Weiters liegt ein Antrag der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fas­sung einer Entschließung betreffend Bericht über die Umsetzungskosten der Empfeh­lungen der Zukunftskommission vor. Ich lasse auch über diesen Antrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem zustimmen, um ein Handzei­chen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 202-BR/06.)

18.43.309. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hoch­schulgesetz 2005) (1167 d.B. und 1198 d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Da der Bundesrat dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Berichterstattung über den gegenständlichen Beschluss eine Frist bis zum 24. Jänner 2006 gesetzt hat, ist diese Vorlage gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Ausschussberichtes in Verhandlung zu nehmen. Ein solcher Ausschuss­bericht wurde auch tatsächlich nicht erstattet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile ihm das Wort.

 


18.44.07

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Da ich dann auch diesen Antrag stellen werde, kann ich mich jetzt in meinem Redebeitrag sehr kurz fassen.

Dieser Gesetzesantrag, Frau Bundesministerin, hätte eigentlich riesige Chancen gebo­ten. Sie hätten nämlich mit diesem Bundesgesetz inhaltlich jenen jungen Menschen, die sich zur Ausbildung in einem Lehrberuf entschließen, eine breite Ausbildung vermit­teln können, nämlich in Bereichen der Erwachsenenbildung, in Bereichen der Kinder­gartenpädagogik und im Bereich der Sozialarbeit. Wenn ich als Vertreter der Wirtschaft davon ausgehe, dass sich künftighin junge Menschen durch die Gegebenheiten darauf einstellen müssen, mehrmals in ihrem Leben den Beruf zu wechseln, und daher zu­sätzliche Qualifikationen benötigen, dann besteht gerade hier ein riesiger Fehlbedarf.

Ich möchte das jetzt gar nicht vorwegnehmen. Der oberösterreichische Landesschulrat, dem ich wirklich nicht unterstelle, dass er meiner politischen Bewegung mehrheitlich angehört, geht eigentlich am harschesten damit ins Gericht und weist darauf hin, dass die Ressourcen für die Forschung, die im pädagogischen Bereich dringend notwendig sind, in diesem Gesetz keinen Niederschlag finden und dass man hier den ganzen Be­reich der Berufsschulausbildung dezidiert nicht forciert und nicht einbindet.

Das Schlimmste ist dann wohl, dass der oberösterreichische Landesschulrat Ihnen, Frau Bundesminister, in seiner Stellungnahme die „rote Laterne“ gibt, nämlich dort, wo es darum geht, ein Masterstudium einzufordern, wie es international möglich ist und wie es international in allen EU-Ländern bereits gegeben ist. Dann ist eigentlich der Studienabschluss, dem in diesem Gesetz das Wort geredet wird, international nicht kompatibel. Das heißt, das, was heute von einem Vorredner zu Recht schon darüber gesagt wurde, was zum Beispiel die Konkurrenzklausel mit sich bringt, nämlich die Menschen vom Arbeitsplatz zu nehmen, das passiert den jungen Menschen, die nach diesem Bundesgesetz ein Studium in Angriff nehmen.

 


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