Bundesrat Stenographisches Protokoll 733. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

checken können? Ich glaube, es gibt verschiedene Wege, die man prüfen muss, um tatsächlich einen Fortschritt zu erreichen.

Wir Grünen werden dem auf Grund des Fortschrittes in dieser sehr heiklen Materie zu­stimmen, weil wir glauben, dass es eben ein sehr großer Fortschritt ist – ein Fortschritt, der uns und unsere Grundwerte im Wesen trifft, nämlich die Autonomie des Menschen. Um aber genau in den Bereichen Registrierung und Kosten voranzukommen, werden wir heute einen Entschließungsantrag mit einbringen, der de facto auch die Evaluie­rung, die weitere Vorgangsweise und die Verbesserung der Umsetzung dieser vorlie­genden Gesetzesmaterie regelt. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

12.56


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


12.56.29

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­te Frau Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesminister Gastinger! Sehr geschätzte Frau Bundesminister Rauch-Kallat! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Mit diesem Gesetz sollen die Inhalte der Patientenverfügungen, die letzten Endes den Patienten zugute kommen, neu geregelt werden. Ich bin bei der letzten Sitzung, bei der 732. Sitzung, schon kurz auf diese Problematik eingegangen und habe die Situation in Kärnten und die dazugehörigen Unterlagen erläutert, aber ich möchte heute so wie auch meine Kollegen die Situation nochmals etwas näher beleuchten.

Ausgenommen ist in diesem Gesetz die Sterbehilfe, die auch auf Wunsch des Patien­ten in Österreich verboten bleibt. Der Justizausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit folgende Regelungen:

Regelung zur Durchführung von Sondenernährung, Regelung zur Einschätzung des Zustandes des Patienten durch den Arzt, Regelung der Rechtsfolgen. Die Rechtsbera­tung bleibt ausschließlich Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten. Offen ist die Kos­tenbeteiligung beziehungsweise die Lage von sozialen Fällen.

Leider, sehr geehrte Frau Bundesminister, ist man auf die Bedenken der Länder und Fachleute nicht ganz eingegangen. Das Bundesland Kärnten hat teilweise andere Überlegungen beziehungsweise die Bedenken zu Patientenrechten und Kosten schrift­lich eingebracht. Auch werden nach wie vor die Mehrkosten von jährlich etwa 70 000 € vom Bundesland Kärnten allein für etwa 1 200 bis 1 500 Personen aufgebracht werden müssen.

Meines Wissens sind die neuen gesetzlichen Regelungen nicht mit der Bundessach­walterschaft beziehungsweise deren Obmann Dr. Bachinger und der Stellungnahme des Landes Kärnten vereinbar. Aber mit dem heutigen Entschließungsantrag, den Kol­lege Edgar Mayer einbringen wird, nach dem nach drei Jahren über das Patientenver­fügungs-Gesetz ein Bericht vorzulegen ist und dann eine weitere gesetzliche Grund­lage zu finden sein wird, können wir dem heute vorliegenden Gesetzentwurf die Zu­stimmung geben. – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer und bei der ÖVP.)

12.59


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesminister Mag. Gastinger. – Bitte.

 


12.59.21

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es wurde von meinen Vorred­nern bereits mehrfach angesprochen, dass wir es hier mit einer sehr sensiblen Rechts-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite