Bundesrat Stenographisches Protokoll 734. Sitzung / Seite 85

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich denke, dieses Anti-Doping-Bundesgesetz wird in Österreich dafür sorgen, dass si­chergestellt wird, dass keine unfairen Mittel zum Einsatz kommen. Die internationalen Regelungen sind in dieses Gesetz miteingeflossen und werden auch angenommen. Wir schaffen damit eine Grundlage für eine unabhängige Doping-Kontroll-Einrichtung, die ebenso wie die WADA jederzeit Kontrollen anordnen kann. Diese Kontrollen bedeu­ten aber auch starke Eingriffe in die Privatsphäre unserer Sportler, denn sie können immer und überall erfolgen.

Wichtig ist, glaube ich, auch, dass die Mediziner bei der Verabreichung von Arzneimit­teln die Leistungssportler dann informieren müssen, wenn verbotene Wirkstoffe darin enthalten sind.

Besonders problematisch – Sie haben es bereits angesprochen – ist es, wenn Jugend­liche damit konfrontiert werden, durch Doping ihre Leistungen zu steigern. Da richtet sich mein Appell auch an alle Eltern, denn ich glaube, dass sehr oft der Ehrgeiz der Eltern wesentlich größer als jener der Kinder ist, und in diesem Fall ist natürlich die Gefahr, die Versuchung, zu solch unerlaubten Mitteln zu greifen, einfach sehr groß. Wie wir alle wissen, kann das gesundheitliche Schäden für die Kinder zur Folge haben, daher ist die Prävention bei Jugendlichen sehr wichtig. Es sollte natürlich schon in den Schulen damit begonnen werden. Werte, wie schon ausgeführt, sind einfach etwas Wichtiges, auch Werte im Sport, man muss sie den Kindern im Elternhaus und auch in den Schulen vermitteln.

Die Sportorganisationen verpflichten sich zu einer umfassenden Doping-Prävention. Nur durch die Einhaltung der Anti-Doping-Regeln werden Bundesfördermittel gewährt.

Wichtig ist auch, dass ein Anhörungsverfahren vor der Verhängung von Disziplinar­maßnahmen gegen einen Sportler, der gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen hat, stattfinden muss, denn es soll keinesfalls zu einer Kriminalisierung kommen. Der ver­dächtige Sportler muss die Möglichkeit bekommen, sich gegen die Vorwürfe, die gegen ihn vorliegen, zu wehren. Es kann auf keinen Fall so sein wie in Turin, wo keinerlei Ver­teidigung möglich war.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass das Anti-Doping-Bundesgesetz, natürlich auch unser Bundes-Sportförderungsgesetz 2005, ein Gesetz ist, das es unseren Sport­lern und Sportlerinnen ermöglicht, in einen fairen Wettkampf zu treten. Dieses Anti-Do­ping-Bundesgesetz zeigt, dass auch die Politik Interesse an einem fairen sportlichen Wettkampf hat und dass wir auf unsere österreichischen Athleten, die Erfolge für unser Land bringen, stolz sind. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

14.25


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.

 


14.25.59

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich habe mir den Sportbericht im Hinblick auf drei Be­reiche genauer angesehen, nämlich auf die Bereiche Frauenförderung, Breitensport und Nachwuchsförderung. Zum Glück ist dieser Bericht im Internet als PDF-Datei ab­rufbar, man kann daher ganz nette Statistiken erstellen.

Thema „Frauenförderung“ – dazu habe ich nicht allzu viel gefunden. Unter dem Kapitel „Gesellschaft und Sport“ steht zum Beispiel: „Österreich hat im April 2004 den Vorsitz in der Arbeitsgruppe European Women and Sport (EWS) übernommen.“

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite