Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 184

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vielleicht in deren Genuss! Und es ist, Frau Diesner-Wais, keine Schwerarbeiterinnen-Regelung! Das Wort sagt, was es ist. Wer immer Ihnen hier die Unterlage vorbereitet hat oder wo immer Sie Ihre Unterlage gemacht haben, eines ist klar: Es gibt keine Schwerarbeiterinnen-Regelung! Es fällt zum Beispiel der Pflegebereich heraus: 96 Prozent der im Pflegeberuf Tätigen sind weiblich. Frauen, die sehr früh im Pflegebe­reich tätig sind, als Krankenschwestern tätig sind, haben vielleicht schon mit 17 Jahren ärgste Probleme mit dem Rücken, mit dem Kreuz und sind vielfach auch gar nicht mehr arbeitsfähig. – Diese Personen fallen nicht darunter! Es gibt keine Schwerarbei­terinnen-Regelung! Das ist eine Mär, verabschieden Sie sich ganz schnell davon! – Es gibt für 1,5 Prozent von Männern, wenn sie ganz viel Glück haben, diese Möglichkeit.

Das Nächste, was hier noch festzuhalten ist: Ich kann auch 34 Jahre Schwerarbeit ge­leistet haben – das geht sich nämlich alles aus! – und bekomme gar nichts!

Noch eine weitere Mär möchte ich hier ausräumen. Ich habe mir in der Vorbereitung darauf, diesen Versuch, den Umfug um diese Regelung hier irgendwie zu erklären, jene Stelle herausgesucht – weil ich das mit den zehn Jahren nicht glaube. Diese zehn Jahre zwischen 40 und 60 – das geht nicht! Das geht sich nicht aus, weil die Urlaube und die Krankenstandstage hier nicht eingerechnet sind. Es heißt hier nämlich:

„Als Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingun­gen erbracht werden, gelten jene, die geleistet werden in Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht, das heißt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und zumindest an sechs Arbeitstagen im Kalendermo­nat, sofern nicht in diese Arbeitszeit überwiegend Arbeitsbereitschaft fällt.“ – Hier steht nichts von Urlaub, hier steht nichts von Krankenstand, nichts!

Das bedeutet – auch das habe ich mir erlaubt, mittlerweile auszurechnen – 15 Jahre und nicht zehn Jahre! Hören wir auf damit, hier ein X für ein U vorzumachen! Diese Schwerarbeiterregelung ist eine Art Trojanisches Pferd, das man jetzt irgendwie aufgezäumt hat, aber im Inneren ist nur eine böse Überraschung.

Für 1,5 Prozent der Männer, wenn sie Glück haben, ja; für die Frauen nichts, null Kom­ma null. – Deshalb auch heute der Einspruch. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

19.07


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der dem schriftlichen Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Mehrheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Mayer, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

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Ich darf mich, bevor wir zum 36. Punkt der Tagesordnung kommen, bei dir, lieber Herr Kollege Schennach, herzlich für deine Worte von vorhin bedanken!

 


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