Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006
betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte
(Patientencharta) (1329 d.B. und 1547 d.B. sowie 7604/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mayer. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Edgar Mayer: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb sogleich zum Antrag kommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die
dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der
Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des
Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das
Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994,
das Heeresgebührengesetz 2001, das Strafvollzugsgesetz, das
Bewährungshilfegesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das
Richtwertgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Spanische
Hofreitschule-Gesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das
Waffengebrauchsgesetz 1969, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das
Schulorganisationsgesetz, die 7. Schulorganisationsgesetz-Novelle,
das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das
Schulzeitgesetz 1985, das Akademien-Studiengesetz 1999, das Schulunterrichtsgesetz,
das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz,
das Mineralrohstoffgesetz und das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz
geändert werden (Deregulierungsgesetz 2006 –
DRG 2006) (1410 d.B. und 1549 d.B. sowie 7584/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Baier.
Präsident Gottfried Kneifel (den Vorsitz übernehmend): Ich ersuche um die Berichterstattung.
Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur weiteren Deregulierung des Bundesrechts Rechtsvorschriften des Bundes aufgehoben sowie das Publizistikförderungsgesetz 1984, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
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