Das Gerüst des Mietgesetz selbst, wie wir es heute haben, stammt aus dem Jahr 1917, als vom Balkan der riesige Flüchtlingsstrom nach Wien gekommen ist. Viele junge Wiener waren damals als Soldaten eingerückt. Es war also eine besondere Notlage gegeben, und da hat man damals dieses Gesetz beschlossen. Eine Novellierung und Auflockerung ist dringend notwendig.
Ich möchte daher folgenden Antrag stellen:
Antrag
gemäß § 43 der GO-BR
der Bundesräte Kritzinger, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsgesetz, das Landpachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2006 – WRN 2006), keinen Einspruch zu erheben
Der Bundesrat möge beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002, das Mietrechtsgesetz, das Landpachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2006 – WRN 2006), wird kein Einspruch erhoben.
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Das ist der Antrag. (Beifall bei der ÖVP und der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)
12.30
Vizepräsident Jürgen Weiss: Die erwähnten Anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mörk. Ich erteile ihr das Wort.
12.30
Bundesrätin Gabriele Mörk (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss jetzt leider meinem Vorredner doch widersprechen. Wie Arbeit und Gesundheit ist auch Wohnen ein Grundbedürfnis der Menschen. Wohnen muss leistbar und qualitativ hochwertig sein. Die Menschen sollen sich Wohnen nach ihren jeweiligen Bedürfnissen leisten können und in ihren Wohnverhältnissen gesichert sein. Diese Novelle ist aber die konsequente und logische Fortsetzung der Wohnungspolitik dieser Bundesregierung, denn sie ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein Ausdruck der konsequenten, stückweisen und andauernden Verschlechterung der Rechtsposition von Mietern und Mieterinnen.
Insgesamt wurden in den letzten sechs Jahren 15 Novellen beschlossen, und dabei hat diese Bundesregierung immer ihr Ziel, nämlich die Demontage des Wohnrechts und die Abschaffung der Wohnsicherheit, verfolgt. Beweise dafür gibt es genug, etwa das Außerstreitverfahren. Mit der Einführung des Kostenersatzprinzips wurde der Rechtszugang für Mieter und Mieterinnen zu einer Frage des Geldes. Mit der Freigabe von Befristungsmöglichkeiten und Kettenmietverträgen erfolgte ebenfalls eine Verschlechterung für die Mieter und Mieterinnen; ebenso bei der Aufhebung des Kündigungsschutzes von Mieter und Mieterinnen von Ein- und Zweifamilienhäusern. Diese Liste ließe sich lange fortsetzen.
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