Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 70

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Antrag auf Übergang zur Tagesordnung vor, um die Achtwochenfrist ablaufen zu lassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.36


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach.

 


12.36.55

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Die vorliegende Materie zum Wohnrecht hätte ein großer Wurf werden sollen, aber der Ausgang der Initiative ist der, dass wir heute in einem Punkt einen Einspruch erheben müssen, ja gezwungen sind, einen Einspruch zu erheben, und im anderen eine Möglichkeit einräumen, da wir im Prinzip das Energieausweis-Gesetz für eine sehr wichtige Maßnahme auf dem Weg zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls halten und es als eine Maßnahme des Klimaschutzes betrachten.

Schon im Titel dieses Gesetzes heißt es – man muss das einmal wörtlich aufneh­men –: Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage ... Die Pflicht zur Vorlage bleibt aber ohne jede Sanktion. Wer wird denn einer Pflicht zur Vorlage Folge leisten, nämlich einer doch etwas aufwendigen – Energieausweis pro Gebäude –, wenn die Nicht-Vorlage ohnehin sanktionslos bleibt? Wer wird denn dafür Geld ausgeben, wenn es ohnehin sanktionslos ist?

Dieser Schönheitsfehler des Gesetzes, dass es nämlich keine Möglichkeit der Sanktion und der tatsächlichen Herbeiführung der Pflichteinlösung hinsichtlich dieses Ausweises gibt, haben wir kritisiert. Frau Bundesministerin! Da wir unsere Kritik auch mit Maß und Ziel einsetzen, gibt es hier durch den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung doch die Möglichkeit, die acht Wochen ... Wir haben das Thema jedoch ins Plenum gebracht, um es noch einmal ... – Ich sage das Wort „Chuzpe“ dazu, etwas im Gesetzestext als Pflicht zu benennen, aber nicht auch zu versuchen, die Einlösung dieser Pflicht auch zu sichern, indem man beispielsweise sagt: Wenn du dem nicht nachkommst, dann gibt es Sanktionen.

Das Ganze ist ein Paradebeispiel für den gesamten Umgang der Bundesregierung mit dem Kyoto-Protokoll, mit dem Klimaschutz. Es gibt viel, viel Schall und Rauch und Weihwasser und Sonntagsheiligkeit. Was aber die einzelnen Maßnahmen betrifft, die zur Umsetzung notwendig sind, dagegen ist dann ein Pudding eine Betonsäule. Sie können sich auch gerne einen anderen Vergleich aussuchen, aber bitte, die öster­reichische Politik zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist wirklich eine Schande, und dieses Gesetz reiht sich nur in diese Wackelpudding-Politik ein.

Deshalb – wir sagen es hier noch einmal –: Für dieses Gesetz – vielleicht finden sich dann doch einige, die das freiwillig machen, ein Hoch auf jene Freiwilligen – wird in Wirklichkeit eine Novellierung notwendig sein, damit man diese Ausweise tatsächlich umsetzt.

Nun kommen wir zu jenem Teil, der das Mietrecht und das Wohnungsgemein­nützig­keitsgesetz betrifft. Wir haben schon im Ausschuss mit dem zuständigen Beamten gesprochen, aber ich lasse nicht locker. Ihr zuständiger Beamter hat zwar sicherlich treffend geantwortet, und ich kann mir auch vorstellen, dass das aus der Sicht eines Gesetzwerdungsprozesses durchaus verständlich ist. Ich verschließe ja meine Ohren nicht vor den Argumenten, aber trotzdem – ich sage das einmal als Prinzip –: Im Prinzip sollte sich hinsichtlich Wohnen keine Lücke im Gesetz finden, die die Beein­trächtigung der Gesundheit auch nur irgendwie akzeptiert.

Vielleicht wird mich Ihr zuständiger Beamter jetzt wieder kleinlich finden, wenn ich wieder darauf herumreite, aber ich bin irgendwie fassungslos, dass man ein Gesetz hat, das sagt, dass man nur erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner


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