die da jetzt versuchen sollen, in einer Art Orakelstube der Sinnerfassung eines Gesetzes zu entscheiden. Aber dieses Gesetz wird hier vorgelegt.
Wir haben immer gesagt, gerade auch die ÖVP ist immer angetreten und besonders eine steirische Abgeordnete war es, die immer gesagt hat: Bitte, macht die Gesetze lesbar. Jetzt weiß ich schon, Mietrecht ist keine Dutzendmaterie, aber ein bisschen konsumentenfreundlicher sollte so ein Gesetz schon sein, wenn wir so eine große Novellierung machen. Und das ist es leider nicht.
Aber wenn die Juristen schon die Probleme haben, wie sollen das die Vermieter herausfinden, die alleine von sich aus einmal versuchen, darüber zu rätseln: Bin ich jetzt Wohnungsbesitzer zweiter Klasse? Denn das ist ja auch in diesem Gesetz enthalten, dass wir veredeltes Wohnungseigentum und irgendwie Second-Hand-Wohnungseigentum haben.
All das, liebe Frau Bundesministerin, führt dazu, dass wir einfach dem zuständigen Ausschuss des Nationalrates eine zweite Chance geben, sich das anzuschauen, eine zweite Chance auch für die Mieter und Mieterinnen in diesem Land. Das Energieausweisgesetz wird in Kraft treten, aber das Angebot gilt: Wenn Sie sich das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz noch einmal ganz in Ruhe angeschaut haben und sagen, Sie kommen auf jeden Sinn darauf, rufen Sie mich an. Ich widerrufe hier an diesem Tisch alles, was ich gesagt habe. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
12.47
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun ohnedies die Frau Bundesministerin.
12.47
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es tut mir natürlich persönlich sehr Leid, dass es einen Einspruch zum Wohnungspaket geben wird. Das hat sich ja schon im Nationalrat abgezeichnet. Mir persönlich tut es Leid, denn Sie wissen ja alle, dass es gerade im Bereich des Miet- und Wohnrechtes und auch des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes immer wieder sehr spannungsgeladene Diskussionen gibt. Und hier wirklich einen Konsens zu erreichen, ist – das ist mir schon auch bewusst – sehr, sehr schwierig.
Ich habe es bei all
meinen Vorrednern gesehen, dass wir hier immer wieder vor der Problematik
stehen, dass es ganz andere Ansätze gibt, wie man gerade den Bereich des
Mietrechtes einer Regelung zuführen will. Ich glaube sogar, dass der
Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes weniger strittig ist, denn wie Sie ja
wissen, ist diese Änderung, die wir hier eingeführt haben, durchaus
eine Novelle, die von der Praxis wirklich herbeigesehnt wird. So gesehen ist
daher ein Teil drinnen, der, glaube ich, die breite Zustimmung auch der
Opposition finden könnte, aber auf der anderen Seite sehe ich auch, dass
hier, sagen wir einmal so, unterschiedlichste Auffassungen gerade im Bereich
des Mietrechtes aufeinander prallen, kann man sagen. Ich empfinde das auch
persönlich als ein Aufeinanderprallen.
Ich habe mir in der
Vorbereitung zur heutigen Bundesratssitzung natürlich auch den Einspruch
und die Begründung des Einspruches sehr genau durchgelesen und auch, wo
Sie die Knackpunkte Ihres Einspruches sehen. Das waren ja im Wesentlichen das
Befristungsrecht, dann die Einschränkung des Anwendungsbereichs des
Mietrechtsgesetzes und die Rügepflicht des Mieters. Das waren so im
Wesentlichen die Punkte.
Gerade beim Befristungsrecht ist es so, dass es nicht Intention dieser Bundesregierung und schon gar nicht des Justizministeriums war, von diesem allgemeinen Grundsatz
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