Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 102

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20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Groß­herzogtums Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durch­führungsbestimmungen (1390 d.B. und 1455  d.B. sowie 7597/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir kommen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 19 und 20 ist Herr Bundesrat Wiesenegg. Ich bitte um die Berichte.

 


14.35.02

Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz über die Standes­bezeichnung „Ingenieur“.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen und stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates vom 22. Juni 2006 keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe zum Tagesordnungspunkt 20 den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen und stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Ingenieurgesetz 2006.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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