Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 103

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

14.37.4021. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetz­novel­le 2006) (1356 d.B. und 1488 d.B. sowie 7600/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wiesenegg. Ich bitte um den Bericht.

 


14.38.07

Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Was­serwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Be­schluss des Nationalrates in seinen Sitzungen vom 7. Juni und 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der von den Bundesräten Reinhard Todt und Elisabeth Kerschbaum eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Begründung liegt Ihnen ebenfalls vor.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasser­wirtschaft somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetz­novelle 2006), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


14.39.14

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Wasser ist lebensnotwendig. Wir in Österreich sind in der glücklichen Lage, dass wir genug Wasser – und das in bester Qualität! – vorfinden. 99 Prozent unserer Bevölkerung können mit Grund- und Quellwasser versorgt werden – und das ist etwas Schönes.

Österreich ist das Wasserland Nummer 1 in Europa, und wir sind, so glaube ich, auch ... (Bundesrat Konecny: Dank der ÖVP-Regierung!) – Wir sind bestrebt, dies auch weiterhin zu bleiben und treffen dazu die besten gesetzlichen Vorkehrungen.

Unser Wasser ist nicht nur ein kostbares Trinkwasser ... (Bundesrat Boden: Für das Hochwasser waren Sie aber nicht zuständig!) – Nein, für das Hochwasser waren wir nicht zuständig! Aber wir treffen für diese Fälle trotzdem die besten Vorkehrungen, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. – Unser Wasser ist nicht nur Trinkwasser für die Menschen, für Tiere und Pflanzen, sondern ist auch ein wichtiger Rohstoff für die Energieerzeugung. Mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat erstmals ein Gesamtdenken eingesetzt, sodass im Zusammenhang mit Wasser nicht nur innerhalb der Grenzen, sondern auch über die Grenzen hinaus gedacht wird. Wir in Österreich haben diesbezüglich unsere Hausaufgaben bereits gemacht.

Zentraler Punkt dieser Wasserrechtsgesetznovelle ist es, eine Verwaltungsver­ein­fachung zu erzielen und damit auch eine Verfahrensbeschleunigung und größere


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite