Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 106

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Werte Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, wenn Sie dem Einspruch nicht zustimmen, tun Sie den Bürgermeisterinnen und den Bürgermeistern absolut nichts Gutes! (Beifall bei der SPÖ.)

14.48


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile es ihm.

 


14.48.31

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich bin Bürgermeister und stehe voll und ganz zu dieser Novelle, die die Bundesregierung zu machen bereit ist. Meine Damen und Herren, wir haben schon lange genug gewartet! Das hätten wir ja schon länger haben sollen! Die Zustände der österreichischen Wasserwirtschaft erfordern das: Die Wasserqualität nimmt doch ab – und nicht zu! Wir sollten uns alle der großen Bedeutung des Wassers bewusst sein! Heute ermessen wir es vielleicht noch gar nicht, welche Verantwortung wir dafür zu tragen haben.

Durch diese Novelle werden den Bürgermeistern Möglichkeiten für ein einfaches Ver­fahren eingeräumt. Einfache Anzeigeverfahren, einfache behördliche Verfahren sind dadurch möglich. Eine Befristung auf 25 Jahre ist möglich.

Wie gesagt, wir haben für das Wasser eine sehr große Verantwortung, auch ange­sichts dessen, dass der Wassermarkt in Europa enorm zunimmt. Die EU-25 hat bereits die 150-Milliarden €-Umsatzgrenze überschritten.

Für uns alle ist das von Seiten der EU bezüglich des Wassers eine positive Ent­wicklung, sozusagen eine Entlastung für Österreich. Wir waren nämlich schon in Sorge, Herr Bundesminister, dass das Wasser liberalisiert wird, was einen Zugriff auf das österreichische Wasser betrifft. Gott sei Dank wird das jetzt hintangehalten, und, Herr Bundesminister, ich hoffe, dass das auch so bleibt – mit Ihrer Unterstützung bin ich davon überzeugt.

Wasser ist als Lebensmittel notwendig und unverzichtbar, meine Damen und Herren! Wissenschafter haben festgestellt, dass 80 Prozent aller Krankheiten, etwa jährlich 3,3 Milliarden Erkrankungen und ein Drittel oder 5,3 Millionen Todesfälle im Süden der Welt auf unreines, unzureichendes und unhygienisches Wasser zurückzuführen sind.

Die Hauptverantwortung für die Wasserversorgung – liebe Kollegin, Sie haben es gesagt – tragen die Gemeinden und die Städte, und es soll auch so sein.

Wir haben in Österreich – verglichen mit ganz Europa – einen der günstigsten, billigsten und für den Konsumenten erschwinglichsten Preise für gesundes und bestes Wasser, das wir dem Konsumenten anbieten.

Der derzeitige Wasserverbrauch – 70 Prozent Landwirtschaft, 20 Prozent Industrie, 10 Prozent Haushalte – ist nicht stagnierend, sondern steigt. Angesichts dessen sollten wir uns schon überlegen, wie wir den sparsamen Umgang mit dem Wasser den Menschen in Zukunft mehr ins Bewusstsein rufen können.

23 Prozent der Weltbevölkerung haben kein sauberes Wasser – derzeit. Man rechnet damit, dass im Jahre 2025 50 Prozent der Weltbevölkerung kein sauberes Wasser haben werden.

Daher, meine Damen und Herren: Die Bundesregierung ist bereit, mit der uns heute vorliegenden Wasserrechtsgesetznovelle Verantwortung zu übernehmen, und ich


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