Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 107

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würde allen empfehlen, dieser Vorlage die Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)

14.52


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kersch­baum. Ich erteile es ihr.

 


14.52.42

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Kritzinger, Sie haben ein wahres Wort gesagt: Die Wasserqualität nimmt ab und nicht zu. Und das ist einer der Gründe, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können. (Bundesrat Mitterer: Kampl war das! – Bundesrat Ing. Kampl: Ich war das!) – Habe ich „Kritzinger“ gesagt? Entschuldigung! Jetzt bin ich schon ganz verwirrt. Ent­schuldigung! Kampl, ja – das hätte ich mir aufschreiben müssen. Jetzt habe ich ihn gar nicht angeschaut. Er kann es nicht gewesen sein. (Heiterkeit.)

Herr Kollege Kampl hat ein wahres Wort gesagt, nämlich dass die Wasserqualität ab- und nicht zunimmt. (Bundesrat Ing. Kampl: Weltweit!) Weltweit – und leider auch in Österreich. (Bundesrat Ing. Kampl: Nein, in Österreich nicht!)

Beim Trinkwasserschutz gibt es zwei Interessenseiten: Auf der einen Seite gibt es denjenigen, der die Schutzgebietsanordnung befolgen muss, und auf der anderen Seite gibt es den Wasserversorger. Dass das entgegenstehende Interessen sind, das ist, glaube ich, klar und logisch. Dass da großteils kommunale Interessen land­wirtschaftlichen Interessen gegenüberstehen, ist logisch und normal. Was nicht logisch und normal ist, ist die Stoßrichtung der Bundesregierung, die bei einem Gesetz, das dem Umweltministerium zusteht, eindeutig in Richtung Landwirtschaft geht, ist, dass die Verantwortung von der Wasserrechtsbehörde zum Wasserversorger und zum Wasserentnehmer verschoben wird. Das ist für mich ein Grund, dieses Gesetz abzulehnen.

Es gibt aber noch einige andere Gründe. Einiges hat ja schon Frau Kollegin Mosbacher erzählt, was die Belastung der Gemeinden betrifft. Prinzipiell ist diese Novelle ent­standen mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Offensichtlich hat man nicht darüber nachgedacht, dass man alternativ dazu auch die Wasserrechtsbehörde besser mit Personal ausstatten könnte, denn die Wasserrechtsbehörde hat Aufgaben, die in Zukunft wichtiger werden, wie den Trinkwasserschutz, und sie sollte neue Auf­gaben übernehmen, die leider noch nicht abgedeckt sind. Ich denke etwa an den Hochwasserschutz, über den zwar viel geredet wird, von dem man aber leider nicht viel merkt und wo ich das Gefühl habe, es geht nicht schnell genug, es gibt da sehr viel Handlungsnotstand.

Wir haben im Umweltausschuss schon über dieses Kartenwerk betreffend das Hoch­wasserrisiko gesprochen, das seit neuestem auf der Homepage des Lebens­ministeriums abrufbar ist. Es geht um Karten, die die so genannten Gefahren­zonenpläne ausweisen. Das Problem bei diesen Karten ist, dass sie nicht ganz vollständig sind. Es gibt einige Bundesländer, bei denen die Hochwasserrisikogebiete schon ausgewiesen sind. Es gibt aber zum Beispiel Niederösterreich, wo, glaube ich, nur 30 Prozent der Hochwasserrisikogebiete ausgewiesen sind.

Ich habe mir das Gebiet um Korneuburg angeschaut, weil ich da zu Hause bin. Da gibt es einen Teil im Norden, da besteht für gewisse Ortsteile ein Hochwasserrisiko, das ist auch eingezeichnet, aber genau dort, wo die Karte aus ist und die nächste anfängt, gibt es plötzlich kein Hochwasserrisiko mehr. Gibt es jetzt das Risiko nicht mehr, oder ist man nur mit der Karte nicht fertig geworden? Ich finde es nicht ganz verständlich, dass


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