Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 134

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Jahr 2004 sowie Empfehlungen zur häuslichen Sklaverei, Leibeigenschaft, Au-Pair und den so genannten Katalogbräuten.

Geschätzte Damen und Herren! Als Mitglied der Delegation im Europarat freut es mich, dass wir heute auch hier im Bundesrat einem Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels die Zustimmung geben und somit ratifizieren. Aber am wichtigsten ist, dass dieses Übereinkommen in allen 46 Mitgliedsländern des Europarates ratifiziert wird und dass in den Mitgliedstaaten auch Maßnahmen gesetzt werden, um den Menschenhandel in Zukunft einzudämmen oder sogar zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den Grünen.)

16.03


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Mainoni, Sie sind am Wort. – Bitte.

 


16.03.06

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Das ist natürlich ein sehr wichtiges Thema, das hier im Bundesrat erörtert wird, denn, wie bereits erwähnt wurde, neben Waffenschmuggel und Drogen­handel als größte Einnahmequellen grenzüberschreitender Kriminalität steht an dritter Stelle bereits der Menschenhandel. Und das nicht umsonst! Bei Waffenschmuggel und Drogenhandel ist es so, dass sowohl Täter als auch Opfer das wollen. Beim Waffen­schmuggel ist es so, dass der Täter die Waffen verkaufen und das Opfer die Waffen auch kaufen möchte; es hat keiner Interesse daran, dass der Schmuggel tatsächlich aufkommt. Beim Drogenhandel ist, durch die Sucht bedingt, das Opfer ebenfalls daran interessiert, Drogen zu bekommen. Und ähnlich ist das natürlich auch beim Men­schenhandel. Durch Einschüchterung und strafrechtliche Tatbestände sind die Opfer oft nicht in der Lage, sich tatsächlich zu artikulieren.

Deshalb ist gerade dieser Akt hier besonders wichtig, wenn er auch nur symbolischen Charakter hat, wiewohl symbolischer Charakter nicht allein gegeben ist.

Zum Inhalt darf ich noch einmal ganz kurz ausführen: Es handelt sich natürlich in erster Linie um das Thema „sexuelle Ausbeutung“, die wohl schrecklichste Form dieses Tatbestandes Menschenhandel, der uns immer wieder begegnet. Es geht aber zum Beispiel auch um Arbeitsausbeutung oder auch um Ausbeutung durch Organ­entnahmen; Bereiche, die jedenfalls in Österreich bereits ins Recht übernommen und durch die Diskussion darüber hier und heute noch einmal in der Öffentlichkeit dargestellt werden sollen.

Stichwort Erfüllungsvorbehalte; dazu darf ich schon noch ganz kurz Stellung nehmen. Dieser Erfüllungsvorbehalt ist rein formaler Natur, weil das Übereinkommen nicht unmittelbar anwendbar ist. Ich bitte, das schon auch zu beachten! Die Aussage, dass es sich hier um nichts, um „null“ handelt, stimmt einfach so nicht, denn es hat auch international Geltung. Das bitte ich in diesem Zusammenhang schon auch zu bedenken!

Österreich hat dieses Übereinkommen bereits am ersten Tag unterzeichnet, und bisher hat nur noch ein weiterer Staat dieses Übereinkommen ratifiziert. Mit der Zustimmung hier und heute, die, wie ich auf Grund der Äußerungen der Bundesrätinnen und Bun­des­räte annehmen darf, einstimmig erfolgen wird, ist Österreich das zweite Land bei der Beschlussfassung. Ich meine, dass das ein sehr gutes internationales Signal darstellt, dass Österreich gerade in diesem wichtigen Bereich Menschenhandel, in diesem Strafrechtstatbestand Menschenhandel sehr rasch reagiert. – Danke schön. (Beifall der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer und bei der ÖVP.)

16.06

 


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