BundesratStenographisches Protokoll743. Sitzung / Seite 27

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Beides stellt keinerlei Gefährdung der österreichischen Sicherheit dar, denn selbst im, wenn man so will, stärksten Fall, dass dieser Vertrag obsolet wäre, steht es ja jeder politischen Führung frei, andere Verträge abzuschließen. Daher betrachte ich die Tätig­keit des Untersuchungsausschusses als einen Beitrag zur Transparenz und zur Erar­beitung einer weiteren Verfahrensgrundlage.

Darüber hinausgehend muss man sagen, dass sich die Sicherheitssituation oder der Beitrag, den das österreichische Bundesheer dazu leistet, in Zukunft weiter verbessern und verstärken wird. Es wird zu einer Umsetzung der Bundesheerreform bis zum Jahr 2010 kommen, was eine Effizienzsteigerung des Bundesheeres bedeutet, auch eine starke Fokussierung auf die Herausforderungen, die wir tatsächlich derzeit ge­meinsam zu bewältigen haben. Sie wissen, dass das Bundesheer in erster Linie im nationalen und internationalen Katastrophenschutz im Einsatz ist und, wenn man so will, die größte Katastrophenschutzorganisation des gesamten Landes ist.

Wir haben eine Reihe von internationalen Einsätzen zu bewältigen, wobei Österreich eine große Tradition hat. Wir sind sehr stark im Kosovo vertreten, mit kleineren Kontin­genten auch in anderen Konfliktherden. Der Einsatz der österreichischen Truppen bei diesen friedensschaffenden Maßnahmen ist erstens international sehr anerkannt, führt zu einer enormen Reputation, und wir werden uns auch von irgendwelchen Androhun­gen, mögen sie ernst oder unernst gemeint sein, nicht davon abbringen lassen, unse­ren Beitrag zur Stabilität des Friedens auf der Welt weiterhin zu leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Bundeskanzler.

Wir gelangen nun zur 6. Anfrage. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mühl­werth, um die Verlesung ihrer Frage.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Frage lautet:

1538/M-BR/2007

„Gedenken Sie Ihre Wahlversprechen weiterhin so umzusetzen, wie sie dies bisher, Beispiel Studiengebühren, getan haben?“

 


Präsident Manfred Gruber: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich setze voraus, dass das Ergebnis der Nationalratswahl am 1. Oktober vergangenen Jahres auch Ihnen bekannt ist. Sie wissen, dass dieses Wahlergebnis keine absolute Mehrheit für eine Partei, auch nicht für die Sozialdemokratie, erbracht hat und dass die einzige Möglichkeit, eine Koalition von zwei Parteien zu gründen, diejenige war, eine Koalition zwischen SPÖ und ÖVP zu bilden. Sie sind die beiden einzigen Parteien, die als Zwei-Parteien-Koalition über die erforderliche Mehrheit verfügen.

Diese beiden Parteien haben 66 respektive 68 Sitze, sie haben also annähernd gleiche Stärke. Daher ist der Unterschied zwischen einem Wahlprogramm und einem Regie­rungsprogramm der, dass es zwei Wahlprogramme gibt, aber am Ende nur ein Regie­rungsprogramm geben kann, und das ist klarerweise ein Kompromiss zwischen den beiden Parteien, die eine solche Regierung bilden.

Was die Studiengebühren betrifft, ist bekannt, dass die letzte Regierung diese einge­führt hat und dass die ÖVP darauf bestanden hat, dass es diese auch weiterhin gibt. Unsere Zielsetzung war es, die Studiengebühren abzuschaffen. Nachdem darüber kein Konsens erzielt werden konnte, wurde versucht, eine zweitbeste Lösung zu finden,


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