BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 58

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch hier ist wieder die Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Und nun wird über den Antrag abgestimmt, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem zustimmen, um ein Hand­zeichen. – Auch hier ist wieder die Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag ist somit angenommen.

12.08.319. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa (31 d.B. und 45 d.B. sowie 7677/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Bader übernommen. – Bitte.

12.08.58

 


Berichterstatter Karl Bader: Ich bringe den Bericht zum gegenständlichen Tagesord­nungs­punkt und darf mich auf die Antragstellung beschränken, weil der schriftliche Bericht Ihnen allen vorliegt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


12.10.01

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Abkommen mit Ungarn über die wechselseitige Vertretung in Verfahren zur Erteilung von Visa geht es an und für sich um ein Abkommen zur Verwaltungsvereinfachung. Es geht hier genau genommen darum, dass zukünftig ungarische Behörden Tätigkeiten im Zusammenhang mit Visa-Verfahren für öster­reichische Behörden in jenen Ländern übernehmen, wo Österreich keine Vertretung hat, beziehungsweise – es ist ein wechselseitiges Abkommen – das gilt natürlich auch umgekehrt.

Als Verwaltungsvereinfachung wäre das eigentlich positiv zu sehen. Ich muss deshalb begründen, warum wir hier nicht zustimmen werden. Dieses Abkommen enthält nämlich – und das ist für uns immer ein sehr heikler Punkt! – auch einen Passus betreffend die Einholung von biometrischen Daten der AntragstellerInnen bei Visa-Verfahren. Und bei biometrischen Daten muss man immer sehr genau hinsehen, was damit passieren soll und warum das gemacht wird.

 


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