BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 90

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Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Kampl. – Bitte.

 


14.20.30

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Volksanwalt! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! 30 Jahre Volksanwaltschaft – zusammenfassend: eine erfolgreiche Arbeit für die Bürger und die Menschen, für uns Österreicher.

Der Bericht umfasst 437 Seiten und bietet einen guten Überblick über die Arbeit der Volksanwaltschaft. Wenn man diesen ein bisschen genauer liest, dann muss man sagen: Sehr, sehr vielseitig! Behandelt wurden insgesamt über 16 000 Fälle von Bürgern, die ihre Probleme einfach nicht mehr allein lösen konnten und dazu eben die Volksanwaltschaft aufsuchten. Diese Menschen sind oft zufrieden damit, dass sie nur angehört werden, denn alles kann auch die Volksanwaltschaft nicht erledigen, weil es auch um Dimensionen geht, die einfach menschlicher Natur sind, aber wenn sich jemand die Probleme anhört, dann tut das schon oft gut.

7 735 Prüfverfahren wurden abgeschlossen, davon 3 900 Fälle betreffend Bundes­verwaltung und 2 631 Fälle betreffend Landes- und Gemeindeverwaltung. – Das ist sehr umfangreich, und man sieht daran, dass es einen großen Bedarf gibt und dass es daher von sehr großer Wichtigkeit ist, dass die Volksanwaltschaft auch funktioniert.

Große Unterschiede gibt es hinsichtlich der Inanspruchnahme vonseiten der einzelnen Bundesländer. So kommen zum Beispiel auf 100 000 Einwohner in Wien 129 Be­schwer­den, in Kärnten 80 und in Tirol 35; aber bei Tirol ist das verständlich, denn Tirol hat eine eigene Volksanwaltschaft – und das ist auch gut so.

Dazu kommen noch andere wichtige Aktivitäten, wo es, sehr geehrter Herr Volks­anwalt, entscheidend ist, dass die Volksanwaltschaft ein so großes Vertrauen genießt, wie etwa 211 Sprechtage in Ländern und Bezirken, 19 552 Stück Schriftverkehr, 130 906 Besucher und damit letzten Endes Gespräche, 40 Fernsehsendungen – und die finde ich am positivsten: Wenn die Sendung kommt, dann ist man dabei und lernt viel dabei!

Herr Volksanwalt! Diese Aktivitäten sollen noch ausgebaut werden. In Kärnten plant man deswegen eine eigene Volksanwaltschaft, und ich muss sagen: Ich bin sehr froh darüber. Diese wird überparteilich sein, und für die Besetzung wird eine unabhängige Objektivierung erfolgen. Damit wird auch Kärnten in Zukunft einen Volksanwalt haben.

Ich habe aber trotzdem eine Frage an Sie, Herr Volksanwalt, nämlich: Da gibt es auf den Seiten von 39 bis 42 und von 348 bis 352 einen Bericht bezüglich des Ortstafelstreits in Kärnten, und da frage ich mich: Warum macht die Volksanwaltschaft von sich aus Aktivitäten, die an den Verfassungsgerichtshof gerichtet sind bezie­hungsweise die die Ortstafeln in Kärnten betreffen – und zwar ohne Rücksprache mit der offiziellen Kärntner Landesstelle beziehungsweise mit der Kärntner Landes­regierung und ohne sich um die Kärntner Willensbildung und um die Menschen in Kärnten zu kümmern?

Ich möchte mich bei allen Volksanwälten für die Ermöglichung des Zugangs zum Recht bedanken. Ich glaube, dass ich auch im Namen der vielen tausend ÖsterreicherInnen euch drei Volksanwälten den Dank aussprechen darf, hoffe aber für die Zukunft, dass auch so verantwortungsbewusste Volksanwälte dieses hohe Amt vertreten werden.

Nun richte ich das Wort an meinen Kollegen Breiner. Lieber Herr Kollege Breiner, ich habe hier einen Artikel – ich will ihn bewusst nicht vorlesen – aus der Kolumne „Post von JEANNÉE“.  (Zwischenruf des Bundesrates Breiner.) Nein, nein, das ist nicht so! – Wer den liest – und natürlich lesen ihn viele Österreicher –, der weiß Bescheid, was da


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