BundesratStenographisches Protokoll744. Sitzung / Seite 96

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Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Schimböck. – Weitere Wortmeldun­gen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

14.47.2213. Punkt

Wahl von Ausschüssen

 


Präsident Manfred Gruber: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Es liegt mir der Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Ludwig Bieringer, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates

den Ausschuss für BürgerInnenrechte,

den Ausschuss für Familie und Jugend

mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern neu zu wählen, wobei jeweils 7 Mit­glieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, 6 auf die ÖVP und 1 Mitglied und Ersatz­mitglied auf die grüne Fraktion entfallen,

sowie folgende Ausschüsse mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern neu zu wählen beziehungsweise aufzulösen, wobei ebenfalls jeweils 7 Mitglieder und Ersatz­mitglieder auf die SPÖ, 6 auf die ÖVP und 1 Mitglied und Ersatzmitglied auf die grüne Fraktion entfallen:

den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung – statt Ausschuss für Bildung und Wissenschaft –,

den Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur – statt Kulturausschuss – und

den Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz – statt Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Die zuvor genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu gewählt beziehungsweise aufgelöst.

Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind von den Fraktionen die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen. Diese gelten damit als gewählt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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