BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 92

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Dieses Bundesgesetz ist unter Beiziehung interessierter Abgeordneter und Bundesräte erarbeitet worden und stellt daher auch dem österreichischen Parlamentarismus ein positives Zeugnis aus.

Eine Diskussion hat es darüber gegeben, dass die des Dopings überführten Sport­lerinnen und Sportler auch strafgerichtlich verfolgt werden sollen. Ich habe mich auch persönlich dagegen ausgesprochen, denn ich finde, dass harte Disziplinarmaßnahmen in Zukunft ausreichen werden, um die Sportlerinnen und Sportler vom Doping abzu­halten – denn jeder Sportler muss wissen, dass damit seine persönliche Karriere nachhaltig, ja sofort zerstört wird.

Die strafgerichtliche Verfolgung – wie Sie, Herr Staatssekretär, das schon ange­sprochen haben – soll natürlich jene treffen, die den SportlerInnen beim Doping helfen beziehungsweise sie dazu treiben. Davon sind also insbesondere Ärzte und Trainer betroffen, die auf die Gesundheit der von ihnen betreuten Sportler keinerlei Rücksicht nehmen.

Mit diesem Gesetz werden aber auch Institutionen eingerichtet, die präventiv im Bereich Doping tätig werden. Da wünsche ich mir, dass diese präventiven Aktivitäten nicht auf den Bereich des Spitzensports beschränkt sind, sondern auch Maßnahmen sind, um AmateursportlerInnen von der Einnahme von Doping-Präparaten abzuhalten.

Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die das Ergebnis brachten, dass im Ama­teur­sport weitaus mehr Dopingmittel eingenommen werden, als dies im Spitzen­sport der Fall ist. Vielen SportlerInnen ist offensichtlich nicht bekannt, welche gesund­heit­lichen Risken sie durch die Einnahme von Dopingmitteln auf sich nehmen. Diese Risken verschärfen sich natürlich, wenn Jugendliche zu Dopingpräparaten greifen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin aber überzeugt davon, dass durch eine kluge Aufklärungspolitik auch auf diese Personen eingewirkt werden kann, um sie in Zukunft von gesundheitsschädlichen Dopingmitteln fernzuhalten.

Lassen Sie mich noch einen letzten Appell aussprechen – es wurde auch schon von Kollegem Mayer erwähnt –: In einigen Medien wurde, mit negativer Konsequenz für Österreich, die Dopingaffäre in einen Zusammenhang mit der Olympiabewerbung von Salzburg gebracht. Das österreichische Parlament hat jedenfalls durch die Beschluss­fassung dieses Gesetzes ganz klar aufgezeigt, dass Doping in Österreich in Zukunft keine Chance hat.

In diesem Zusammenhang wünsche ich Salzburg das Beste für die anstehende Ent­scheidung betreffend die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2014. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.00


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Winter, für die guten Wünsche. Wir können sie brauchen.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Tiefnig. – Bitte.

 


14.00.46

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesminis­terin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Anti-Doping-Gesetz, welches im Bundesrat heute hoffentlich einstimmig be­schlos­sen werden wird, soll der Sport – was seinen Stellenwert, die im Sport erbrachten Leistungen, aber auch die Glaubwürdigkeit des Sports betrifft – wieder dorthin gerückt werden, wo er eigentlich hingehört, und auch die Leistungen der Sportler, die in hartem Training daran arbeiten, diese anspruchsvollen Leistungen


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