BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte sehr.

 


14.08.56

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Neuregelung im Jugendwohlfahrtsrecht besagt jetzt, dass jedes Organ der hoheitlichen Verwaltung künftig verpflichtet ist, Hinweise auf Beeinträchtigung des Kindeswohls an das Sozial­referat zu melden. Bis jetzt haben das all diese Organe schon dürfen, jetzt müssen sie es melden. Das ist der Unterschied zu vorher.

Diese Gesetzesänderung ist auf Grund der Vorfälle in Oberösterreich entstanden, über die wir schon am Jahresanfang diskutiert haben. Es war an und für sich sehr gescheit, sich zu überlegen: Was ist zu tun, um so etwas künftig hintanhalten zu können, damit so etwas nicht mehr passiert?

Das ist gut und legitim, das Problem ist nur: Diese Regelungsänderung, so, wie sie jetzt dasteht, hätte in dem Fall in Oberösterreich auch keine Änderung gebracht. In Oberösterreich war es nämlich so, dass die Organe der hoheitlichen Verwaltung – sprich, in dem Fall, die Lehrerinnen und Lehrer – sehr wohl ihre Meldungen abgegeben und gesagt haben: Achtung, da könnte etwas sein! – Es ist an ganz anderen Dingen gescheitert.

Die Organe der hoheitlichen Verwaltung, die mit Kindern zu tun haben, sind in erster Linie eben Lehrerinnen und Lehrer. Und diese Lehrerinnen und Lehrer haben bis jetzt die Vorgangsweise gehabt, sich zu besprechen: Es fällt ihnen etwas auf – andere Lehrer sagen auch, ob ihnen etwas auffällt, was denn das sein könnte. Man bespricht sich. Dann geht man zum Direktor, und dann kann die Schule sich an das Jugendamt oder an andere Ämter wenden und sagen: Da könnte etwas schieflaufen!

Jetzt wäre es laut diesem Gesetz mehr oder weniger so, dass jede Lehrerin von sich aus, sobald sie irgendeine Kleinigkeit bemerkt, sofort zum Sozialreferat gehen müsste.

Meine Bedenken gehen dahin, dass es ein gewisses Vertrauensverhältnis geben muss zwischen LehrerIn und SchülerIn und auch zwischen LehrerIn und den Eltern dieses Schülers oder der Schülerin, und ich bin mir eigentlich sicher, dass dieses Vertrauens­verhältnis durch so eine gesetzliche Vorgabe gestört wird.

Dazu kommt, dass die Lehrerin mit dieser Vorgabe natürlich auch einen gewissen Druck verspürt, denn sie müsste ja jetzt eigentlich melden, und sie sieht vielleicht, das Kind kommt drei Mal nicht in die Schule, und fragt sich: Muss ich jetzt schon das Sozialreferat anrufen? Oder kann es sein, dass das Kind vielleicht deshalb nicht in die Schule kommt, weil es mit einem Freund unterwegs ist, oder Sonstiges? – Also Jugendliche im Allgemeinen ... (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Na ja, so etwas kommt schon vor, würde ich sagen, ist schon vorgekommen und ist nicht immer nur ein Hinweis darauf, dass die Eltern die Kinder vernachlässigen. Es gibt auch andere Hinweise. – Ich gestehe, auch ich habe hin und wieder die Schule nicht


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite