BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Oberösterreich: Erstens ist es nicht nur der Fall Oberösterreich gewesen, aber selbst im Fall Oberösterreich setzen sie doch einfach viel früher an, dort, wo wir jetzt anset­zen wollen. Das Abmelden von der Schule ist in Österreich ungewöhnlich. Wir leben in einem Land, wo die Distanzen nicht so groß sind, dass der Heimunterricht wie in Kanada oder weiten Teilen von Alaska oder Australien eine übliche Vorgangsweise ist.

Das heißt, hier eine Überprüfung zu machen, warum nimmt jemand auf einmal seine Kinder aus einer öffentlichen Schule und unterrichtet diese alleine zuhause, halte ich für gut und effizient, denn wenn es in einer richtigen Art und Weise gemacht wird, hat ja niemand etwas zu befürchten. Ich glaube aber, dass gerade im Fall Oberösterreich viel früher als dann, als die Meldung an die Behörden gegangen ist, bereits Aktivitäten gesetzt worden wären oder die Möglichkeit dazu vorhanden gewesen ist. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es natürlich dann auffällig und möglich, es geht um den frühest­möglichen Zeitpunkt.

Das heißt, es ist ein erster Schritt, ich habe es bereits erwähnt, und die größere Novelle ist in Vorbereitung, nur möchte ich diese nicht über den Kopf der Betroffenen hinweg ausarbeiten und mich vor allem auch bemühen, dass wir uns hier alle gemein­sam artikulieren können und dass das nicht nur von einzelnen Gruppierungen ange­gangen wird. Denn: Kindeswohl ist letztendlich unser aller Verpflichtung, und daher glaube ich, dass wir uns hier über parteiliche und andere Grenzen hinaus gemeinsam in Enqueten, in Diskussionsrunden zu dieser Thematik äußern sollten, um ein gemein­sames Werk zu liefern, das für unsere Zukunft und für die Zukunft unserer Kinder ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.34


Präsident Manfred Gruber: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte sehr.

 


14.34.53

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, natürlich, trotz allem, es ist und bleibt eine Anlassgesetzgebung, da gibt es keinen Zweifel. (Bundes­rätin Roth-Halvax: Nicht nur!) – Aber vor allem. Der Fall Oberösterreich und die anderen beiden Fälle waren natürlich schon der Anlass. Ich bin ja sonst kein Freund von Anlassgesetzgebungen, aber in dem Fall finde ich es durchaus richtig, und ich werde dieser Novellierung auch zustimmen – obwohl, und da gebe ich natürlich der Kollegin Kerschbaum schon Recht: Der Fall Pöstlingberg wäre dadurch auch nicht verhindert worden.

Aber ich glaube, wir müssen zugeben, bei allem Bemühen und bei allem, was wir wollen, es wird uns nie gelingen, alle Fälle zu verhindern. Was wir tun können, ist, solche Vorkommnisse, so gut es geht, zu minimieren. Aber es wird immer irgendwo ein Fall auftreten, wo dann doch etwas passiert und wo wir uns wieder fragen: Wie konnte das passieren?

Im Fall Pöstlingberg hat es die Informationen schon gegeben, und das scheint mir auch entscheidend zu sein und ist ja auch gesagt worden. Das, was entscheidend ist: Wie ist die Vernetzung der Behörden untereinander? Wie schaut es mit der Verschwiegen­heitspflicht aus, die durchaus wichtig ist, die aber auch manchmal völlig unnötig sein kann? Immer dann, wenn es um das Wohl der Kinder und der Jugendlichen geht, muss man eine Abwägung treffen und sagen: Was ist jetzt wichtiger? Ist jetzt die Ver­schwiegen­heitspflicht wirklich das absolute Dogma, das in keinem Fall durchbrochen werden kann?

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite