BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 160

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Wir haben beraten über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2006 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 und ebenfalls über den Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2007.

Die Berichte liegen Ihnen alle in schriftlicher Form vor, und ich darf jetzt zum Stellen der Anträge kommen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 den Antrag, die Jahresvorschau des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahres­programmes des Rates zur Kenntnis zu nehmen.

Weiters hat der Ausschuss bei der Abstimmung mit Stimmeneinhelligkeit beschlos­sen – und ich stelle hiermit jeweils den entsprechenden Antrag –, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des Grünen Berichtes 2005 und des Grünen Berichtes 2006 zu empfehlen.

Weiters wurde bei der Abstimmung mit Stimmenmehrheit beschlossen – und ich stelle hiermit wiederum die entsprechenden Anträge –, dem Bundesrat die Kenntnisnahme der Berichte der Bundesregierung über die Maßnahmen für die Land- und Forst­wirtschaft im Jahre 2006 und im Jahre 2007 zu empfehlen.

Danke sehr.

 


Präsident Manfred Gruber: Alle fünf Berichte wurden entgegengenommen.

Die Debatte ist damit eröffnet.

Ich darf Herrn Kollegem Molzbichler das Wort erteilen.

 


18.18.33

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bezug nehmend auf den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung, das sogenannte Vermarktungsnormengesetz, haben meine Vorredner eigentlich vieles schon gesagt.

Fest steht, dass das bisherige Qualitätsklassengesetz 1967 durch das Vermarktungs­normengesetz ersetzt wird. Die angeführten Gründe sind sehr gut nachvollziehbar und auch unterstützenswert.

Meine Damen und Herren! Ich möchte jedoch näher auf den Grünen Bericht 2006 eingehen. In diesem Bericht ist zu lesen, dass im Jahre 2005 die österreichischen Bäuerin­nen und Bauern ein leichtes Einkommensplus erreichen konnten. Jedoch gilt dieses Einkommensplus nicht für alle, denn laut Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gibt es, wenn wir uns etwa die Bergbauernbetriebe ansehen, unterschiedliche Entwicklungen bei der Ertragslage.

Während etwa die Bergbauernbetriebe der Stufe 3 ein Plus von 19 Prozent, die der Stufe 2 einen Zuwachs des Einkommens von 15 Prozent und die der Stufe 1 von 8 Prozent aufweisen, gab es keine Steigerung des Einkommens bei den Berg­bauernbetrieben der Stufe 4. Und das, obwohl gerade diese Gruppe bereits 2004 einen Rückgang des Einkommens verzeichnen musste.

Meine Damen und Herren! Zirka 10 Prozent der Bergbauernbetriebe sind Betriebe mit extremer Erschwernis und daher in Gruppe 4 einzuordnen, was auch aus dem Be­richt 2002 hervorgeht. Und vor allem diese Betriebe sind abhängig von der Ausgleichs­zulage, die erheblich zum Einkommen beiträgt.

 


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