BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 162

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höhere als die zugelassenen Umweltbelastungen als ökologisch förderungswürdig erachtet.

Auch die Gesamtfördersumme für Bildungs- und Informationsmaßnahmen – man höre und staune: lediglich 0,7 Prozent der Gesamtmittel – erscheint der Kommission als zu gering und unrealistisch angesetzt.

Zudem hat die Kommission den Eindruck, dass manche Maßnahmen zur Verbes­serung der Wirtschaftskraft nur Großbetrieben zugute kämen, weil eine Investitions­untergrenze von 250 000 € Voraussetzung für eine Förderung wäre, und die Agrar­subventionen im Allgemeinen wären zu wenig umweltgerecht.

Besonders verwunderlich für mich ist der Umgang mit der Nitratrichtlinie. Hier galt bis dato die Regelung der Zulässigkeit des maximalen Wirtschaftsdüngeranfalles von bis zu 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar. Im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen soll nun jedoch ein höheres Niveau erlaubt werden, und zwar, Herr Minister, 210 Kilo­gramm Stickstoff pro Hektar.

Laut Gewässerschutzbericht 2006 muss hiebei erwähnt werden, dass 22 Prozent der zusammenhängenden Grundwasserkörper in Österreich mit Nitrat belastet sind. 13,5 Pro­zent der österreichweit gemessenen Wasserproben im Grundwasser liegen über dem Schwellenwert, 11 Prozent sogar über dem gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/Liter. Obwohl die Nitratwerte im Grundwasser in den letzten Jahren rückläufig sind, finde ich nach wie vor die Zahlen sehr bedenklich. Außerdem gibt es in diesem Bereich ein sichtbares Ost-West-Gefälle. In Vorarlberg, Tirol treten keine Werte über dem Grundwasserschwellenwert auf. Im Burgenland liegen hingegen rund 19 Prozent, in Niederösterreich rund 23 Prozent und in Wien fast 60 Prozent aller gemessenen Werte über dem Grenzwert. Hier eine Steigerung der Nitratwerte festzulegen, Herr Minister, ist meines Erachtens sehr problematisch.

Abschließend möchte ich noch kurz allgemein auf die Förderung des ländlichen Raumes zurückkommen.

Für die Sozialdemokratie bedeutet die Förderung des ländlichen Raumes weitaus mehr als eine reine Förderung der Landwirtschaft. Damit meinen wir Förderungsmaßnahmen etwa im Arbeitsmarktbereich, Strategien zur Berufsausbildung im ländlichen Bereich, stärkere Förderungen und Anerkennung der Bäuerinnen und Bauern sowie aller Frauen, die in den ländlichen Regionen Österreichs leben. Das heißt, ihre Forderungen ernst zu nehmen und auch zu unterstützen. Das bedeutet für mich Erwachsenen­bildungsangebote, Fortbildungsmöglichkeiten, Ausbau und Hilfe bei alternativen Tourismus­konzepten, Förderung von Maßnahmen im Pflege- und besonders auch im Gesundheitsbereich. Es gilt die Devise, mit den Menschen, die es betrifft, zu sprechen und ihre Vorschläge ernst zu nehmen, für sie Konzepte auszuarbeiten und diese auch in der Praxis umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

18.28


Präsident Manfred Gruber: Danke, Herr Kollege Molzbichler.

Zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Reinhard Jany. – Bitte sehr.

 


18.28.09

Bundesrat Reinhard Jany (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Landwirtschaft steht vor der ständigen Heraus­forderung, die Ansprüche der Gesellschaft zu erfüllen. Die Menschen wünschen sich sichere, gesunde Nahrungsmittel, sie wollen eine schöne, intakte, gepflegte Land­schaft, um sich vom Alltagsstress zu erholen. Sie erwarten ein sauberes Trinkwasser


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