BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 36

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Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates vorliegt, im Anschluss an diese Erklä­rung eine Debatte durchzuführen.

Da dieses Verlangen genügend unterstützt ist, werde ich diesem entsprechen.

Ich erteile nun Herrn Landeshauptmann Mag. Voves das Wort.

10.13.49Erklärung des Landeshauptmannes der Steiermark zum Thema
„Regionext – die steirische Antwort auf den Standortwettbewerb in Europa“

 


10.14.33

Landeshauptmann der Steiermark Mag. Franz Voves: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Geschätzter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich bedanke mich vorweg da­für, dass ich anlässlich der steirischen Präsidentschaft hier im Bundesrat und anläss­lich der steirischen Vorsitzführung in der Landeshauptleutekonferenz ganz kurz einige Überlegungen hier darlegen darf. Ich betone, dass ich zu Ihnen heute nicht als Vorsit­zender der Landeshauptleutekonferenz spreche, sondern Ihnen kurz persönliche Wert­haltungen zu einigen wichtigen Fragen – wie Föderalismus – darlegen möchte.

Dann möchte ich kurz darlegen, wie wir, die beiden Regierungsparteien in der Steier­mark – SPÖ und ÖVP –, gemeinsam versuchen, auf die Fragen des unglaublichen Standortwettbewerbs, mit dem wir uns jetzt in allen Regionen unserer Länder ausein­anderzusetzen haben, mit allen europäischen Regionen, eine steirische Antwort zu ge­ben.

Vorweg möchte ich auch ganz klar mein Bekenntnis zu unseren föderalistischen Struk­turen ablegen. Ich glaube, dass wir mit unseren drei Geschoßen Bund, Länder und Ge­meinden sehr gut fahren. Ich bin jetzt im sechsten Jahr Gemeindereferent und weiß, dass Sie – viele von Ihnen – aus der Kommunalpolitik, aus der Landespolitik kommen und dafür Verständnis haben werden, wenn ich sage: Die Keimzelle unserer demokra­tischen Strukturen ist die Gemeinde. Unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind dem Geschehen absolut am nächsten. Das heißt, dass sie die Probleme, die Sor­gen der Menschen am besten zuordnen können. Daher ist es gut, dass die Grundsatz­gesetzgebung beim Bund liegt, dass aber das Ausführende, Gesetzliche, Verordnende nach wie vor bei den Ländern und Kommunen liegt.

Ich glaube, so sollten wir es auch weiter halten. Wenn wir jetzt berechtigt über eine Verwaltungsreform auf Bundesebene diskutieren, dann hat das auch seine Konse­quenz für die Länder und die Gemeinden. Ich habe auch beim Präsidenten Mödlham­mer – es läuft gerade ein tolles kommunales Sommergespräch des Gemeindebundes gemeinsam mit der Kommunalkredit in Bad Aussee – Ähnliches formuliert, das ich jetzt darlegen möchte.

Ich stehe dazu, dass man eine Verwaltungsreform unbedingt mit einer Aufgabenreform kombinieren sollte, denn wir wissen alle, dass es viele Aufgaben gibt, wo Doppelglei­sigkeit und mehr absolut gegeben ist, und dass eine Verwaltungsreform nur dann wirk­lich Fortschritte bringt, wenn man auch über Aufgabenreformen nachdenkt – das heißt darüber, welche Aufgaben die einzelnen Gebietskörperschaften übernehmen.

Ich glaube, das wissen wir alle gemeinsam, dass unglaublich viele Aufgaben an der Basis, von der Kommune erledigt werden, dass den Ländern einiges zukommt und dann natürlich dem Bund. Wir wissen auch, dass für all diese Aufgaben, die in letzter Zeit wesentlich größer und umfangreicher geworden sind, auch die entsprechenden Fi­nanzmittel mitzugeben sind. Daher spreche ich kurz den Finanzausgleich, die Ver­handlungen an, die mit 5. Juli begonnen haben.

 


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