BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 34

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Intention des Gesetzes eine andere war, nämlich jene, dass eine absolute Wahlfreiheit zwischen Erwerb oder Karenz gegeben sein sollte, eher nicht kontrolliert wurde. Wir wussten damals schon, dass die Zielsetzung des Gesetzes damit nicht erreicht wurde. Deshalb sind wir auch dagegen, dass es diese Zuverdienstgrenze gibt. Dieser neue Gesetzentwurf, das geben wir zu, hat in vielen Bereichen wesentliche Vorteile gegen­über der bestehenden Gesetzeslage. Trotzdem werden wir in Summe dieser Geset­zesvorlage natürlich nicht zustimmen.

Frau Abgeordnete Blatnik, es gibt eine Stellungnahme des Landes Kärnten vom 31. Juli 2007; das war noch, bevor das Gesetz in den Nationalrat gegangen ist. Diese Stellungnahme dazu stammt nicht von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, sondern von der Verfassungsabteilung, von der dortigen Abteilung Soziales. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach. – Ruf bei der SPÖ: Ist alles eine Firma! – Heiterkeit bei SPÖ und Grünen.)

In dieser Stellungnahme heißt es erstens unmissverständlich, dass die Zuverdienst­grenze gänzlich zu streichen wäre, und zweitens, die verschiedenen Varianten der Anspruchshöhe würden bei Geburt eines weiteren Kindes zur Ungleichbehandlung führen. Drittens heißt es, die Rückforderungen seien unübersichtlich und führten meist zu sozialen Härten. Nur der vierte Punkt, die Übergangsregelungen für Eltern von Kindern, die noch 2007 auf die Welt kommen, wurde letztlich ins Gesetz aufge­nommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vom BZÖ eingeführte Kinderscheck und später das Kinderbetreuungsgeld bei voller Wahlmöglichkeit – Erwerb oder Karenz – hat gezeigt, dass unsere Gruppierung immer für soziale Wärme eingetreten ist. Der Gesetzesänderung, die jetzt einige Verbesserungen bringt, aber in der Summe trotz­dem eher für soziale Kälte spricht, werden wir nicht zustimmen. (Beifall des Bundes­rates Ing. Kampl.)

10.35


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Gansterer. – Bitte.

 


10.35.26

Bundesrätin Michaela Gansterer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Die uns heute vorliegende Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes ist auch von meiner Seite als Verbesserung zu sehen, als Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es wurde schon von den Vorrednern ausgeführt, warum hier eine größere Flexibilität und eine bessere Wahlmöglichkeit bestehen. Es ist für mich auch wichtig, dass nach wie vor auch der Anreiz für die Väter gegeben ist, weil eben vielleicht die Erhöhung der Zuverdienstgrenze den einen oder anderen Mann mehr motivieren kann, zumindest eine gewisse Zeit auch zu Hause beim Kind zu bleiben.

Aber gerade was die Zuverdienstgrenze anbelangt, muss ich auch hier als Unter­neh­merin und als Vertreterin der Unternehmerinnen schon sagen, dass ich nicht ganz zufrieden sein kann, nämlich aus folgendem Grund: Gerade bei den Unternehmerinnen sprechen wir oft von Einnahmen- und Ausgabenrechnern. Hier ist immer der Umsatz ganz entscheidend, und man kann einfach einen Umsatz nicht immer so beeinflussen, dass es gerade passt, damit man diese Zuverdienstgrenze nicht überschreitet. Es gibt viele Branchen – und auch ich komme aus so einer Branche –, die sehr saison­abhängig sind, und daher wäre von meiner Seite auch die Bitte, dass wir hier nicht von der Zuverdienstgrenze sprechen, sondern von einer Entnahmegrenze. Das wäre ein großes Anliegen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite