BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 51

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Böse ausgedrückt könnte man sagen, der Satz, der dahinter steht, heißt: Wenn ihr schon keinen Betriebsrat habt, dann sollt ihr zumindest auch nicht mitbestimmen können. – Kollegin Kemperle hat ja darauf hingewiesen, dass es nicht nur Klein- und Mittel­betriebe sind, die es hier trifft, sondern dass es durchaus auch größere Betriebe sind, die zu verhindern wissen, dass es diese ArbeitnehmerInnenbeteiligung gibt.

Ich denke – ich komme damit zum Schluss –, wir sollten sehr darauf achtgeben, dass der ArbeitnehmerInnenschutz nicht zum Opfer von Teilen eines Gesetzes, einer wirtschaftlichen Vorteilsstellung, wird, und wir sollten aufpassen, dass die Standards, die in Österreich von der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer mühsam errungen wurden, auch von Europa übernommen werden. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Reisenberger.)

11.44


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schöls. – Bitte.

 


11.44.27

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon angesprochen, dass es sich um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie handelt, die sowohl im National­rat mit einer breiten Mehrheit als auch im Ausschuss des Bundesrates – dort einstim­mig – zur Annahme empfohlen wurde. Daher kann man unter dem Strich sagen, wie das auch schon alle Vorredner gesagt haben, es ist ein Schritt nach vorne und eine Verbesserung der Situation der Arbeitnehmer.

Liebe Monika Kemperle! Ich habe ein Problem damit, wenn wir als Gewerkschafter, wo es eine sozialpartnerschaftliche Einigung gegeben hat, jetzt hier dieses Rednerpult als Bühne benutzen, um wieder ein bisschen in Richtung Wirtschaftsminister zu polemi­sieren, denn die sozialpartnerschaftliche Einigung, die ausverhandelt wurde, steht nun einmal außer Diskussion. (Zwischenruf des Bundesrates Florianschütz.) – Warte ein bisschen! Ich werde dir schon noch sagen, worauf ich hinaus will.

Natürlich ist es ein Problem, und das ist auch in allen Gesprächen zum Ausdruck gekommen, dass nur das Bestehen eines Betriebsrates diese Mitwirkungsmöglich­keiten gibt. Jetzt gehe ich einmal davon aus, dass ich sage: Im Arbeitsverfassungs­gesetz, wenn wir es ganz streng auslegen, heißt es ja: In allen Betrieben, in denen ständig mehr als mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, ist ein Betriebsrat zu errichten. (Bundesrat Reisenberger: Die Möglichkeit besteht, aber ...! Das ist ja nicht zwingend, auch im Arbeitsverfassungsgesetz nicht zwingend!) – Die Realpolitik mag eine andere sein, aber an und für sich gibt es die Verpflichtung zur Errichtung der Betriebsräte! In Wahrheit wird niemand daran gehindert, diese Möglichkeit auszu­nützen, und daher habe ich damit ein Problem, wenn man im Nachhinein immer herumraunzt.

Die zweite Geschichte betrifft die Frage des Einbindens der Gewerkschaften und der Arbeiterkammer. Es gibt in vielen Bereichen den Begriff der Gewaltentrennung, und ich glaube, wir sollten uns auch hier strikt dazu bekennen, welche Aufgaben die einzelnen Institutionen haben. Die PersonalvertreterInnen und Betriebsräte sind die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer. (Bundesrätin Kemperle: Das stimmt!) Die Gewerkschaften sind die freiwilligen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, wo wir Gott sei Dank jetzt wieder einen größeren (Zwischenruf des Bundesrates Florian­schütz) – warte, ich komme schon darauf!; vielleicht seid ihr dann sowieso gar nicht so weit weg von mir – Mitgliederstand haben, aber trotzdem sind nicht alle Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglieder. Daher fragen dann vielleicht die, die nicht Mitglied sind: Woher hat die Gewerkschaft die Legitimation?

 


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