BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 69

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das jetzt auch das Thema war: Diese EU-Richtlinie sieht den Bereich Business-to-Consumer, also B2C, vor, aber wir regeln im österreichischen UWG auch den Bereich Business-to-Business/B2B; und diesen Ansatz haben wir hier natürlich sinnvollerweise beibehalten.

Zur Arbeitsgruppe, die Sie, Herr Bundesrat, soeben angesprochen haben: Uns ist gerade das Thema aggressive Werbung im Internet, die immer mehr zunimmt, das Kaufen beziehungsweise die diesbezügliche Internetnutzung ein großes Anliegen. Und in dieser Arbeitsgruppe, die Sie angesprochen haben, die im November das nächste Mal tagen wird, geht es unter anderem auch um die Gewinnabschöpfung. Ich gehe davon aus, dass wir da gemeinsam zu einem guten Vorschlag, zu einem Kompromiss kommen werden. – Danke.

12.53


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.53.415. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Oktober 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen für Dampfkessel, Druck­behälter, Versandbehälter und Rohrleitungen (Kesselgesetz), geändert wird (148 d.B. und 237 d.B. sowie 7774/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun kommen wir zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Klug übernommen. Ich bitte um den Bericht. – Er ist nicht im Saal. Ist der Vorsitzende des Ausschusses hier? – Kollege Schimböck, würden Sie so freundlich sein, diesen Antrag einzubringen? – Bitte.

 


12.54.23

Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Oktober 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen für Dampf­kessel, Druckbehälter, Versandbehälter und Rohrleitungen (Kesselgesetz), geändert wird.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Oktober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen hiezu keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

 


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