BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 149

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Nun kommen wir zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an das österreichische Parlament betreffend EU-Arbeitsprogramm 2008.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.05.428. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz 1965, das GmbH-Ge­setz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisi­onsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Unternehmensrechts-Ände­rungsgesetz 2008 – URÄG 2008) (467 d.B. und 494 d.B. sowie 7909/BR d.B. und 7926/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Beer. Ich bitte um den Bericht.

 


18.05.55

Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Bundesräte! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz 1965, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bankwesengesetz und das Versicherungs­aufsichtsgesetz geändert werden (Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008), liegt vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.07.299. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Notariatsaktsgesetz, das Gerichtskommis­särsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Notariats­tarifgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (Feilbietungsrechtsänderungsge­setz – FRÄG) (466 d.B. und 495 d.B. sowie 7927/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

 


Berichterstatter ist wiederum Herr Bundesrat Beer. Ich bitte um den Bericht.

 


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