BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 156

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. Ich erteile es ihm.

 


18.30.46

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Nur vier ganz kurze Anmerkungen.

Erstens: Wiederkehrende Berichte über Zwangsverheiratungen selbst von Kindern und Jugendlichen unterstreichen die Notwendigkeit, dass das Kinderrechtsabkommen der UNO über die europäischen Vertragspartner hinaus durchsetzbar wird und den Betrof­fenen überall wirksame Verfahren zur Verfügung stehen. Manche Kulturkreise haben, wie wir wissen, in dieser Hinsicht noch erheblichen Nachholbedarf.

In anderen Ländern wiederum ist die wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern noch nicht beseitigt, wenngleich es bei vielen Konzernen inzwischen zum guten Ton gehört, durch Kinderarbeit hergestellte Waren nicht mehr auf den Markt zu bringen.

Zweitens: In Österreich gibt es im Bereich der Unterhaltssicherung von Kindern noch einige Lücken, auf die wir kürzlich mit einer Anfrage aufmerksam gemacht haben. Es gibt nämlich einige Fälle, in denen kein Unterhaltsvorschuss gewährt wird, beispiels­weise wenn der Unterhaltspflichtige noch nicht feststeht oder überhaupt unbekannt ist oder wenn er arbeitslos ist. In solchen Fällen geht der Unterhaltsanspruch von Kindern ins Leere, und sie sind häufig, was auch kein angemessener Status ist, auf Sozialhilfe angewiesen.

Drittens: Die Frau Bundesministerin hat schon darauf hingewiesen – zu dem, was Herr Kollege Dönmez eingemahnt hat, nämlich eine Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung –, dass das Teil des Regierungsprogramms ist, aber nicht nur das, sondern dass das auch in Arbeit ist. Das ist auch ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der Expertengruppe, die für diesen Zweck eingesetzt wurde, und das ist in dieser Hinsicht inhaltlich völlig unbestritten. Das gilt umso mehr, als in einzelnen Ländern die Kinder­rechte ja in der Landesverfassung schon verankert sind, beispielsweise seit vier Jahren in der Vorarlberger Landesverfassung, wo es heißt, dass sich das Land zu den Zielen der Kinderrechtskonvention bekennt und demgemäß das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen ist. – Da gibt es also weder einen Konflikt zwischen Bund und Län­dern, die von solch einer Verankerung in der Bundesverfassung auch betroffen wären, noch zwischen den handelnden Parteien.

Damit komme ich abschließend zu einem zweiten Berührungspunkt mit Interessen der Länder. Die Regierungsvorlage ging im Allgemeinen Teil der Erläuterungen davon aus, dass das Übereinkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regle und es daher keiner Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Von Länderseite wurde dieser Meinung widersprochen, zumal die Erläuterungen zu Arti­kel 12 hinsichtlich der zur Unterstützung verpflichteten innerstaatlichen Stellen aus­drücklich auf die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer verwiesen hat­ten.

Nach einer Intervention des Verfassungsdienstes ging dann der Justizausschuss des Nationalrates in Abweichung von der Regierungsvorlage letztlich doch davon aus, dass über das Einspruchsrecht hinaus auch die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Sie steht außer Streit, und es ist erfreulich, dass nunmehr auch die Einbindung der Länder im Wege des Zustimmungsrechtes des Bundesrates außer Streit steht. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.33


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

 


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