zen über die Frage, wie es in Zukunft zu einer Kostensenkung in diesem Bereich kommen kann, aber – dies sei dabei betont – ohne die medizinische Versorgungsleistungen für Insassen von Justizanstalten einzuschränken.
Unsere Fraktion wird natürlich beiden Vereinbarungen die Zustimmung geben.
Ich möchte nur in Bezug auf den letzten Punkt, den Diskussionsprozess, den ich angesprochen habe, sagen: Dieser ist ja, glaube ich, auch im Ministerium schon angedacht oder eingeleitet worden, und die Frau Ministerin ist ja schon damit beschäftigt. Aber man sieht, und ich darf da auf eine heute schon öfter zitierte Zeitung, die in Österreich Meinung macht, Meinung bildet, verweisen (Ruf: Eine oberösterreichische!) – eine oberösterreichische, die aber nicht nur in Oberösterreich, sondern in ganz Österreich erhältlich ist –, dass hier wieder versucht wird, Beamtinnen und Beamte, die unter wirklich nicht immer leichten Bedingungen ihren Job versehen, zu verunsichern und irgendwelche Privatisierungsgelüste ins Gespräch zu bringen.
Ich glaube, das ist der falsche Denkprozess. Ich glaube, wir sollten wirklich ehrlich über diese Dinge diskutieren, und man sollte nicht immer versuchen, die Politik schlecht zu machen, indem man mit Berichten in Zeitungen eine gewisse Gruppe von Menschen in unserem Land immer verunsichert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.42
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. – Bitte schön.
18.42
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! In gebotener Eile möchte ich zu diesen zwei Tagesordnungspunkten Stellung nehmen, wobei ich natürlich schon anmerken möchte: Wenn man nicht mehr zu Artikel-15a-Vereinbarungen sprechen kann, dann fühle ich mich eigentlich auch nicht mehr als Bundesrat, sondern als Mitglied einer Abnickungseinrichtung. Das sei an dieser Stelle allen Ernstes gesagt, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Wie Kollege Stadler bereits ausgeführt hat, befassen sich diese beiden Vorlagen einerseits mit zivilrechtlichen Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken und andererseits mit der Abgeltung von stationären Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten.
Wie auch Kollege Stadler uns bereits erklärt hat, ging es bei der erstgenannten Materie um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hinsichtlich der Frage, wann dieses Rechtsgeschäft unwirksam wurde und was die entsprechende Bestimmung schlussendlich zu beinhalten hat.
Deshalb ganz kurz: In Hinkunft wird ein derartiges Rechtsgeschäft nicht durch den Ablauf dieser Frist rechtsunwirksam, sondern erst dann, wenn die Grundverkehrsbehörde eine Nachfrist setzt und diese ungenützt verstreicht. Es wird also ein zusätzlicher Behördenakt erforderlich, wo die Behörde auf den Grundstückserwerber zugeht. Das ist eine Verbesserung des Bürgerservice und natürlich auch eine Verbesserung der Rechtssicherheit in einem Verwaltungsverfahren. Und das, Frau Ministerin, ist, glaube ich, sehr zu begrüßen.
Bei genauer Betrachtung hätte man natürlich unter Umständen auch sagen können, die Errichter der Vertragsurkunde, also Notare und Rechtsanwälte, wären hier auch in die Pflicht zu nehmen. Und es bestünde die Möglichkeit, diese Menschen, die ja mit Verträgen auch sehr viel Geld verdienen, hier in die Pflicht zu nehmen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite