BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 166

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19.05.14

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist es kurzfristig vorbei mit unserem Zustimmungsmarathon heute. (Allgemeine Heiterkeit. Bundesrat Schennach: Liegt das am Staatssekretär? Neuerliche allgemeine Heiter­keit.) – Nein, ich glaube, Sie schicken zum Ablehnen immer mich heraus. Der Stefan traut sich das dann nicht. (Bundesrätin Fröhlich: Ah, Stefan! Schäm dich! Zwischen­ruf des Bundesrates Schennach.)

Zum Investmentfondsgesetz: Die Umsetzung der EU-Richtlinie soll Auslegungsunsi­cherheiten beseitigen und mehr Klarheit schaffen. Das wäre für uns in Ordnung.

Nicht so sehr in Ordnung ist für uns, dass dieser Entwurf auch vorsieht, dass das In­vestmentfondsgesetz insofern an die Nachbarstaaten angepasst wird, als die Rechts- und Marktentwicklung berücksichtigt wird. Dass man sich dabei offenbar Luxemburg als Vorbild nimmt, ist für uns nicht der richtige Zugang.

Des Weiteren ist unser Eindruck, dass die Interessen der österreichischen Fonds bes­ser geschützt werden als die Interessen der österreichischen FondsanlegerInnen, ins­besondere der KleinanlegerInnen. Da wäre es zum Beispiel ein Wunsch – der wurde auch schon im Nationalrat geäußert und den hat auch schon die Arbeiterkammer vor­gebracht –, dass es Vorschriften für verständlichere, klarere und lesbarere Prospekte gäbe, weil das eben ein wichtiger Schritt wäre, Kleinanleger zu schützen – indem sie einfach Papiere vorgelegt bekommen, die sie auch leichter verstehen und durchschau­en können.

Zum Versicherungsaufsichtsgesetz beziehungsweise zur Änderung der Regelungen für die Schwankungsrückstellungen: Die werden künftig im Eigenkapital berücksichtigt, also dem Eigenkapital zugerechnet werden können. Das ist sicherlich ein Vorteil für die Versicherungen.

Die bisherige österreichische Regelung war eine sehr stark nach dem Vorsichtsprinzip orientierte Rechnungslegungsvorschrift. Die wird jetzt doch zurückgestutzt, und diese Lockerung ist eben im Sinne der Versicherung, aber nicht im Sinne des Schutzes der VersicherungsnehmerInnen.

Da man sich bei diesem Gesetzentwurf das Begutachtungsverfahren gespart hat, spa­ren wir uns jetzt die Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)

19.07


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


19.07.59

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die drei vorliegenden Gesetzesänderungen haben alle gemeinsam, dass sie für mehr Sicher­heit auf dem Kapitalmarkt sorgen.

Mehr Transparenz, mehr Schutz für die Anleger, mehr Rechtssicherheit, mehr Klarheit und eine bessere Vergleichbarkeit: Das alles wird das neue Gesetz bringen.

Ich fasse mich jetzt kurz, weil Frau Kerschbaum auch schon einiges gesagt hat. Mir ist es wichtig, dass in diesem Bereich wirklich Sicherheit Einzug hält, denn was wir in den letzten Monaten gerade auf dem Kapitalmarkt miterleben mussten, war nicht mehr schön. Da wurden Kreditbündel geschnürt, die ganz zu Beginn schon einen strengen Geruch gehabt haben. Diese Kreditbündel sind dann reihum auf der ganzen Welt ge-


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