BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 174

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Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, darum beschränke ich mich auf die Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Schließlich komme ich zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Öster­reich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unter­zeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm dieses.

 


19.36.11

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Ich denke, man kann sich bei der Novelle des Konsu­largebührengesetzes relativ kurz fassen.

Durch die Änderung des Gebührengesetzes im Herbst des Vorjahres ist es ja so, dass für Kinder innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt alle Dokumente abgaben-
frei sind. Bei der heutigen Änderung des Konsulargebührengesetzes geht es darum, auch Dokumente, die bei Geburt eines Kindes im Ausland ausgestellt werden, von den nach dem Konsulargebührengesetz anfallenden Gebühren zu befreien. Damit ist eine Gleichstellung zwischen Inlands- und Auslandsösterreichern gegeben.

Der Einnahmenentfall ist aus meiner Sicht sehr überschaubar. Er wird sich laut Angaben des Finanzministeriums auf zirka 300 000 € belaufen. Das sind ungefähr 1,4 Prozent des Gesamtvolumens des Konsulargebührengesetzes.

Der zweite Punkt, der noch zu erwähnen ist, ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien. Dieses Abkommen ist notwendig, weil es bisher keine Regelung gege-
ben hat. Das Abkommen entspricht so, wie es vorliegt, den Rahmenbedingungen und den Grundlagen der OECD. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen ist ein wichtiger Schritt, um zu einer weiteren Vertiefung der wirtschaftspolitischen Beziehungen mit Albanien zu kommen. Es ist dies aber nicht nur aus finanzpolitischer Sicht ein wichtiger Schritt. Ich denke, dass es im Sinne einer aufbauenden außenpolitischen Sichtweise auch ein wichtiger Beitrag für die Stabilität dieser Region ist.

Unsere Fraktion wird beiden Vorlagen gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.38

 


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