BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 180

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lungs- und des Behinderteneinstellungsgesetzes mit sich bringen wird. Das ist es zwei­fellos! Es sind schon einige Punkte aufgezählt worden, ich werde mich deshalb relativ kurz halten können.

Zum einen werden diskriminierende Begriffe beseitigt, die bisher im Gesetz enthalten waren. Sprache ist immer etwas sehr Wichtiges, vor allem, wenn es um Diskriminie­rung und Gleichbehandlung geht. Umso wichtiger ist, dass hier auch mit den Begriff­lichkeiten entsprechend gearbeitet wird.

Ein sehr wichtiger Punkt ist auch, finde ich, dass Diskriminierung auf das subjektive Empfinden abstellt. Es ist natürlich immer ein Unterschied: Für manche ist schon etwas diskriminierend, was anderen noch nicht einmal wirklich auffallen würde; es hängt also schon sehr stark vom subjektiven Empfinden ab. Gut, dass ein Gesetz auch darauf Rücksicht nimmt und darauf eingeht!

Schon erwähnt worden ist zum Beispiel, dass der Schadenersatz bei Belästigung von 400 € auf 720 € angehoben wird. Das ist immer noch keine überwältigende Summe, aber es ist schon eine deutliche Anhebung, und ich glaube, die Botschaft dahinter ist recht klar.

Was ich hier aufgezählt habe, sind nur ein paar Punkte, die eine Verbesserung darstel­len. Das ist auch der Grund dafür, dass wir zustimmen.

Es gibt aber natürlich immer noch viele Punkte, die wir uns weiter wünschen würden, die wir noch weiter zur Verbesserung dieses Gesetzes wollen. Ich nenne hier nur zwei Schlagworte; das eine ist die Beweislastumkehr. Es ist ein Unterschied, ob ich bewei­sen muss, dass jemand mich diskriminiert hat, oder ob der andere beweisen muss, dass er es eben nicht getan hat. Gerade in solchen Materien ist eine Beweislastumkehr für die betroffenen Personen sehr wichtig, um tatsächlich Gerechtigkeit erreichen zu können.

Was auch ein sehr wichtiger Punkt wäre, ist eine Streitwertbegrenzung. Es ist schön und gut, wenn ich alle Möglichkeiten habe, mich gerichtlich gegen Diskriminierung zu wehren. Wenn das aber eine theoretische Möglichkeit bleibt und die praktische Umset­zung letztendlich daran hängt, dass ich mir überlege, ob ich das finanzielle Risiko eingehe – und ein Gerichtsprozess ist immer ein finanzielles Risiko –, dann ist es mit der praktischen Anwendung von Gleichberechtigung natürlich noch einmal ein anderer Punkt.

Ich glaube, dass bei der Evaluierung, die jetzt ansteht, sehr viel an Material darüber herauskommen wird, was man an diesen Gesetzen noch weiter verbessern kann. Es werden einige Punkte dabei sein, die wir bei entsprechenden Debatten auch schon ins Treffen geführt haben. Ich hoffe doch sehr, dass auf diese Evaluierung auch eine ent­sprechende Umsetzung folgen wird und dass diese Gesetze auch weiterhin verbessert werden. (Beifall bei den Grünen.)

19.56


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht, danke.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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