BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 181

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19.56.5823. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nati­onalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Ver­folgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird (465 d.B. und 506 d.B. sowie 7921/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wiederum Herrn Bundesrat Reisenberger. – Ich bitte um den Be­richt.

 


19.57.26

Berichterstatter Harald Reisenberger: Herr Präsident! Herr Minister! Der Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Natio­nalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung – Erinnerungszuwendung – für Wi­derstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird, liegt uns vor.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


19.58.17

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Bundesminister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erlauben Sie mir, dass ich als Kärntnerin, als Kärntner Slowenin zu einem Bundesgesetz rede, das für Kärnten sehr wichtig ist.

Aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialisti­schen Deutschen Reiches in Österreich soll eine einmalige Zuwendung für Wider­standskämpfer und Widerstandskämpferinnen und Opfer der politischen Verfolgung geschaffen werden, und zwar in der Höhe von 1 000 € pro Person. Es sind 3 300 Per­sonen, die diese finanzielle Zuwendung bekommen.

Die demokratische Einstellung einer Regierung spiegelt sich in der Frage wider, wie sich ein Land zu den dunklen Kapiteln seiner Geschichte und der Aufarbeitung der Ver­gangenheit verhält. Im 20. Jahrhundert gab es eine tragische, schicksalhafte und trau­rige, menschenrechtsverletzende, nicht wiedergutzumachende Zeit vor allem zwischen den Jahren 1938 und 1945. Unsere Aufgabe ist es, all jenen, die in dieser Zeit beson­deres Leid ertragen mussten, unsere Unterstützung, aber auch unser Verständnis ent­gegenzubringen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wiedergutmachen können wir die traurige Geschichte nicht. Es kann nur versucht werden, dass sich Österreich dieser Verantwortung stellt und, soweit es geht, Unrecht symbolisch entschädigt.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eine einmalige Zuwendung in der Höhe von 1 000 €, wie wir sie heute beschließen werden, kann die Fehler des Natio­nalsozialismus in unserem Land nicht korrigieren. Wir wollen damit auch nicht eine Prämie oder einen Demokratiebonus ausbezahlen. Sehr wohl wollen wir aber zeigen, dass wir die Leistung und den Mut jener, die damals aktiv für unsere Zukunft tätig wa-


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