BundesratStenographisches Protokoll756. Sitzung / Seite 82

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Arbeitsprogramms der Kommission für 2008, des 18-Monate-Programms der deut­schen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaft sowie des 6-monatigen Schwerpunktprogramms des slowenischen Vorsitzes zur Kenntnis nehmen.

 


Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Boden. Ich erteile es ihm.

 


14.45.59

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Am 22. November 2004 hat der Ministerrat beschlossen, dass jedes Regierungsmit­glied einen Bericht über das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kom­mission und zum Programm des Rates jährlich vorzulegen hat, und die Frau Bundes­minister hat dies getan. Frau Bundesminister, ich danke Ihnen und Ihrem Team für die­sen wirklich sehr gut lesbaren Bericht.

Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, mitteilen, dass dieser Bericht in vier große Teile gegliedert wurde:

erstens: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission;

zweitens: von der Kommission bereits vorgelegte Legislativvorschläge oder Mitteilun­gen, die in Verhandlung stehen;

drittens: operatives Programm des Rates;

viertens: Termine der relevanten Tagungen des Rates.

Lassen Sie mich einige Punkte des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission bringen:

Zu Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2004 hat die Kommission ihre strategischen Kernziele bis zum Ende des Jahrzehnts dargelegt: Wohlstand, Solidarität, Sicherheit, Europa als Partner in der Welt. Diese Prioritäten sind nach wie vor gültig.

Auch für das Jahr 2008 hat die Kommission ihre Prioritäten vorgestellt: Wachstum und Beschäftigung, nachhaltiges Europa, ein integriertes Konzept für Migration, die Bürge­rinnen und Bürger an die erste Stelle rücken und – wieder – Europa als Partner in der Welt.

Im Rahmen der Priorität, die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle zu rücken, nennt die Kommission explizit die Förderung der Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben.

Unter der Überschrift „Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen“ führt die Kom­mission an, dass sie einen sechsjährigen Aktionsplan zur EU-Tiergesundheitsstrategie annehmen und mit seiner Umsetzung beginnen wird. Ferner wird sie den rechtlichen Rahmen für die Risikobewertung zu GVO durch die Europäische Behörde für Lebens­mittelsicherheit klarstellen. – Beides Themen, die für Österreich von großer Bedeutung sind.

Hinsichtlich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes versichert die Kom­mission, dass sie weiterhin große Anstrengungen unternehmen wird, um die Einhal­tung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, wobei die Betonung auf der Einhaltung von Standards in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Lebensmittelsi­cherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit liegt.

 


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