Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Welche Maßnahmen sind in der Universitätsgesetznovelle für eine zusätzliche Frauenförderung und Gleichberechtigung enthalten?
Präsident Helmut Kritzinger: Herr Minister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Es hat sich, ehrlich gesagt, im Zuge der letztjährigen Nominierung der Uni-Räte und -Rätinnen durch die Senate gezeigt, dass sozusagen das gute Zureden, das Überzeugen offenkundig nicht hinreichend wirksam war. Denn, wenn ich es recht im Kopf habe, acht der 21 Senate haben keine einzige Frau als Uni-Rätin nominiert. Und daher, obwohl aus meiner Warte eine Quotenregelung immer die Ultima Ratio ist, haben wir uns auch mit dem Koalitionspartner darauf verständigt, hier vorzusehen, dass 40 Prozent der entsprechenden Uni-Gremien immer mit Frauen zu besetzen sein sollen.
Ich füge gleich hinzu: Kaum haben wir das öffentlich bekannt gegeben, haben wir interessanterweise vor allen Dingen von Frauen an den Universitäten Kritik eingeheimst. Diese Kritik war allerdings so, dass manche eben gemeint haben – und diese Sorge ist nicht unberechtigt –, dass speziell dort, wo vergleichsweise wenige Frauen tätig sind, die Gefahr bestehen könnte, dass nunmehr die Frauen quasi voll in der Verantwortung und in der Wahrnehmung der Managementaufgaben sozusagen aufgerieben werden und für Forschung und Lehre keine Zeit haben.
Daher gibt es selbstverständlich ein Opting-Out. Wenn also vonseiten der Frauen festgestellt wird, sie können oder wollen das nicht wahrnehmen, dann wird logischerweise niemand dazu gezwungen.
Wir beschreiten nunmehr also den umgekehrten Weg: Zunächst ist sichergestellt, dass es diese Mindestens-40-Prozent-Quote gibt. Wenn sie erfüllt wird, ist es gut, wenn sie nicht erfüllt werden kann, liegt es an den Frauen, dies festzustellen.
Präsident Helmut Kritzinger: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Grimling gemeldet. – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Wie sehen Sie aus der Sicht des Regierungsprogramms die Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes?
Präsident Helmut Kritzinger: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Das Regierungsprogramm gibt hier manches sehr unspezifisch vor, was ja ganz gut ist, denn dadurch kann man auch noch in der konkreten Diskussion die Dinge auf die Reihe bringen. Ich glaube, die Botschaft des Regierungsprogramms ist eine klare: dass das Gesetz sich bewährt hat, dass es gilt, dieses Gesetz weiterzuentwickeln.
Wenn Sie auf die eine oder andere Regelung anspielen, die noch Gegenstand der Diskussion ist – Mitbestimmung, Kuriensystem –, so gehe ich davon aus, dass die nächsten Wochen und Monate – nunmehr die Begutachtung, dann die Verarbeitung dieser Stellungnahmen, letztlich auch der parlamentarische Prozess hier und im Nationalrat – dann sicherlich Weiterentwicklungen zeitigen werden. Aus meiner Warte werden wir hier ein vernünftiges Paket entwickeln können.
Ich sage aber noch einmal, Universitäten sind Einrichtungen sui generis, und wir sollten hier bei der Verfolgung verschiedener Ziele genau auf diesen speziellen Umstand Rücksicht nehmen.
Präsident Helmut Kritzinger: Danke, Herr Bundesminister.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach gemeldet. – Bitte.
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