Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Rahmen der UG-Novelle gibt es qualitative Zugangsbeschränkungen insbesondere bei Masterstudien und PhD-Studien. Wie wird das genau aussehen? Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind da von Ihrer Seite gesetzt? Was haben wir unter diesen Zugangsbeschränkungen Ihrerseits zu erwarten?
Präsident Helmut Kritzinger: Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Zunächst ist wichtig festzuhalten: Es adressiert sich ausschließlich auf Master- und PhD-Studien, also keineswegs auf Bachelorstudien, wiewohl man sagen muss, dass heute schon 42 Prozent der Erstsemestrigen im tertiären Bereich – das schließt Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschulen mit ein – ihr Studium aufgrund der positiven Erfüllung von Zugangsbedingungen beginnen können.
Der freie Hochschulzugang ist – so sage ich – etwas Wünschenswertes, aber nicht überall in der Form gegeben. In den Bereichen, wo es nicht gegeben ist, ist das – wie ich meine – wohl begründet.
Bei den qualitativen Zugangsbedingungen ist die Idee, dass man einfach Qualifikationskriterien inhaltlicher Art definiert, die erfüllt sein müssen, damit jemand ein Masterstudium beginnen kann. Ich darf darauf hinweisen: Es gibt gegenwärtig rund 230 Bachelorstudiengänge und an die 370 Masterstudiengänge. Die Tendenz ist steigend, denn es gibt immer noch rund 140 Diplomstudien. Es gibt, wenn ich die Lehramtsstudien herausnehme, einen Umstellungsgrad von knapp über 80 Prozent. Ich hoffe, dass wir bis Ende des Jahrzehntes voll umgestellt haben werden.
Die Idee ist ja, dass es deutlich weniger Bachelorstudien gibt – rein von der Zahl her –, aber wesentlich mehr Masterstudien. Es ist einfach notwendig, im Vorfeld zu definieren, was Qualitätskriterien sind. Das hat die jeweilige Universität für sich zu beantworten. Deswegen habe ich auch die Zahl 370 genannt. Es ist völlig illusorisch – und auch nicht wünschenswert und widerspräche auch dem Gedanken der Autonomie –, zu sagen, dass jetzt vonseiten des Gesetzgebers hier irgendwelche konkreten Vorschläge da wären, was das sein kann.
Ich nenne ein Beispiel – halb aus der Luft gegriffen –: Ein internationales Managementstudium, das logischerweise die Kenntnis von zum Beispiel zwei Fremdsprachen erfordert, wird man wohl nur dann antreten können, wenn man Kenntnisse dieser zwei Fremdsprachen nachweisen kann. Und wenn man nur eine kann, dann wird man das in geeigneter Form eben nachholen müssen.
Entscheidend ist: Es sind qualitative, es sind keine quantitativen Kriterien. Das heißt, es ist – und wenn das im Zuge der Diskussion notwendig ist, dann werden wir das etwa auch in den Erläuterungen sicherstellen – nicht daran gedacht, dass etwa Notendurchschnitte und dergleichen mehr für solche Fragen herangezogen werden können. Aber wie gesagt, die Entscheidung selbst liegt an den Universitäten und dort an den Senaten.
Präsident Helmut Kritzinger: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, und ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Konrad, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:
„Wie stehen Sie zur Stellungnahme des Wissenschaftsrates, der das Kurien- und Gruppendenken an Universitäten als überholt bezeichnet?“
Präsident Helmut Kritzinger: Herr Bundesminister, bitte.
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