BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 77

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Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.09.385. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird (577 d.B. und 638 d.B. sowie 7999/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nunmehr zum Punkt 5 der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich bitte um den Bericht.

 


13.09.52

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des National­rates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Daher verzichte ich auf die Verlesung und komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


13.11.08

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Gospa minister! Ich bin Berufsschullehrerin, und zwar eine begeisterte Berufsschullehrerin, die sehr gerne mit ihren Schülerinnen und Schülern arbeitet. Sie sind sehr kreativ, sie sind bildungswillig, und sie müssen ganz einfach die Möglichkeit bekommen für die besten Chancen für die Weiter- und Aus­bildung, um dadurch auch ein breites Spektrum beruflicher Perspektive zu bekommen.

Ich arbeite in der Berufsschule I in Villach, wo die Möglichkeit der Berufsmatura zwar erst nach dem Abschluss der Lehrabschlussprüfung gegeben ist, aber ich glaube, gerade diese Berufsmatura, liebe Kolleginnen und Kollegen, ermöglicht unseren Lehrlingen die für die Zukunft so wichtige Weiter- und Fortbildung, die sie ganz einfach brauchen, denn durch den Erwerb der Berufsmatura ist den Lehrlingen der Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen ermöglicht.

Was ändert sich jetzt? – Die Berufsmatura ist eigentlich nichts Neues, aber dieses Gesetz der Berufsreifeprüfung – ich möchte mich wirklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei Ihnen, geschätzte Frau Bundesministerin, dafür bedanken – schreibt fest, dass die Berufsmatura erstens kostenlos sein wird. Das war bis jetzt nicht der Fall.

 


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