BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 110

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15.21.32

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es heißt ja: Gut Ding braucht Weile. Bei der Ökostromgesetz-Novelle hat man sich Zeit gelassen – seit Dezember 2007 wurde über sie beraten –, ein wirklich gutes Ding ist dabei leider nicht herausgekommen. Das, was jetzt vorgelegt wurde, ist kein großer Wurf.

Dass das Ökostromgesetz 2006 ein Rückschritt war, haben inzwischen, so glaube ich, alle eingesehen, denn der Ökostromausbau wurde damit massiv beschnitten. Wenn man sich anschaut, dass 2007 und 2008 nur mehr 3 Biomasseanlagen errichtet wurden, 3 Windkraftanlagen und 13 Biogasanlagen, dann ist das jetzt nicht wirklich der große Schub, sondern ganz im Gegenteil stagniert die Entwicklung in diesem Bereich leider.

Die Novelle des Ökostromgesetzes, die uns seit mehr als einem Jahr versprochen wurde, sollte das wieder ändern, sollte das wieder rückgängig machen und wieder mehr frischen Wind in die Ökostromszene bringen. – Das ist leider nicht geschehen. Es ist zwar sehr viel Gesetzestext geschaffen worden und es sind ein paar Kleinigkeiten auch in dieser Novelle positiv zu bemerken, wie zum Beispiel, dass die Kofinan­zie­rungspflicht für PV-Anlagen weggefallen ist, aber im Großen und Ganzen bleibt alles beim Alten.

Was auch noch beim Alten bleibt beziehungsweise neuerdings noch verstärkt wird, ist, dass zwar nicht unter dem Titel Ökostrom, aber über die Zählpunktpauschale auch fossile Kraft-Wärme-Kopplungen gefördert werden, dass Ablaugeanlagen gefördert werden und im Gegenzug die kleinen PV-Anlagen jetzt nicht mehr über das Ökostrom­gesetz, sondern über den Klimafonds gefördert werden. – Also zur Transparenz trägt all das nicht wirklich bei! Ich habe mich mit einigen Leuten unterhalten: Diese 98 Seiten Gesetzestext sind für einen Laien nicht mehr wirklich verständlich.

Keine Frage, es macht Sinn, Fernwärmeanschlüsse zu fördern, und es macht Sinn, Kraft-Wärme-Kopplungen und auch Ablaugeanlagen zu fördern, aber eben nicht unter dem Titel Ökostrom! Und gerade was die Fernwärme betrifft, finde ich es besonders schade, dass da die Förderung höher ist als jene für eine Ökostromanlage, die Fern­wärme produziert – das ist kontraproduktiv.

Insgesamt sind wir vom deutschen Erneuerbares Energiegesetz weit entfernt. – Dieses deutsche Erneuerbares Energiegesetz ist das Gesetz, dessen Übernahme wir immer gefordert haben. Warum sollten wir das nicht einfach abschreiben, so wie viele andere das machen? – Zuletzt wurde das auch in Tschechien kopiert; in Österreich sind wir wirklich weit hintennach. (Bundesrat Perhab: Die haben aber eine wesentlich andere Energiestruktur!) – Aber beim Ökostrom werden sie uns bald überholt haben, selbst die Tschechen, und das ist dann traurig. (Bundesrat Perhab: Wasserkraft!)

Auch Herr Landesrat Plank aus Niederösterreich hat im Wahlkampf bei allen Vorträgen regelmäßig und immer wieder gefordert, dass wir doch das EEG übernehmen mögen, und gesagt, dass er sich sehr dafür einsetzen werde. – Ich bin sehr gespannt, wie die niederösterreichischen BundesrätInnen auf der rechten Seite dieses Saales heute abstimmen werden (Bundesrat Dönmez – auf die schütter besetzten Bankreihen deutend –: Gar nicht!), sofern sie anwesend sind. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)

Ich erinnere mich daran, dass ich Landesrat Plank einmal darauf angesprochen habe, wie er denn das sieht, dass dieses Ökostromgesetz 2006, das er dann kritisiert hat, im Bundesrat mitbeschlossen wurde. Da hat er gesagt: Das war ein Fehler! – Ich würde mich freuen, wenn jetzt einige – oder zumindest einer oder zwei – von den nieder-


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