BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 132

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Ich sage das an dieser Stelle ganz deutlich: Bei allen Situationen oder Entwicklungen in diese Richtung können sich die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer darauf verlassen, dass sie in der Sozialdemokratie immer einen Partner haben werden, der diesen grauslichen Entwicklungen entgegentritt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Edgar Mayer.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle auch heute eine Anmer­kung machen, wie Sie sie von mir wahrscheinlich schon gewohnt sind: Ein maß­geblicher Beitrag zur Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes kam auch diesmal von den österreichischen Sozialpartnern. Als Sozialdemokrat sage ich voller Stolz: Es gebührt ihnen an dieser Stelle großer Dank!

Abschließend und zusammenfassend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mit der heuti­gen Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes erreichen wir drei Dinge: Erstens erhöhen wir die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten; zweitens erhöhen wir die Qualität der medizinischen Dienstleistung; und drittens schützen wir die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Die Sozialdemokratie stimmt dem also gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

16.49


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


16.49.32

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit den Regierungsvorlagen zum Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz setzen wir Bestimmungen der Europäischen Union um, was das Zugpersonal und das Bordpersonal im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Schiene und in der Luft anlangt.

Für den Bereich der Beschäftigten in Zügen kommt es dadurch zu einer Verbesserung bei der Festlegung von täglichen und damit verbunden selbstverständlich auch von wöchentlichen Ruhezeiten. Für den Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs kommt es weiters zu einer besseren Pausenregelung sowie zu einheitlichen Fahr­zeiten.

Daraus hat sich eine Diskussion – auch im Nationalrat – entwickelt, weil auch von­seiten der Lokführer Kritik gekommen ist. Es ging darum, dass Arbeitszeiten nicht gleich Fahrzeiten sind. Das ist auch richtig.

Bei der Richtlinie, die wir heute diskutieren, geht es tatsächlich um die Aufzeichnung der Arbeitszeit und um die Arbeitszeit des grenzüberschreitenden Zugpersonals. Die Bereiche des Bodenpersonals beziehungsweise des Zugpersonals sind natürlich nicht so einfach vergleichbar, da im Bereich der Arbeitszeitaufzeichnungen zugleich das Problem besteht, dass Straßen- und Schienenverkehr verglichen wird. Das ist viel­leicht doch ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen, denn die Sicherheit im Flug­verkehr und im Schienenverkehr ist natürlich weitaus größer als im Straßen­verkehr, da – und das ist wesentlich – der Verkehr auf der Schiene geplanter Linienverkehr ist. Das heißt, die Fahrzeiten der Lokführer sind in entsprechenden Fahrplänen natürlich genau vorgezeichnet.

Wenn dann auch die Eisenbahnergewerkschaft das Ziel verfolgt, dass Arbeitszeit als Lenkzeit betrachtet wird und umgekehrt, dann ist das eine durchaus legitime Forde­rung, die ich sehr unterstützen kann, jedoch ist das in anderen Verhandlungen ent­sprechend vorzubringen, aber eben nicht in diese EU-Richtlinie zu verpacken. Von meiner beziehungsweise unserer Seite gibt es dazu sicherlich Unterstützung, weil es eine legitime Forderung ist, die aber nicht im Zuge der Umsetzung dieser EU-Richtlinie


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