BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 133

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erfüllt werden kann. Ich sehe in dieser Richtlinie aber insgesamt doch eine wesentliche Verbesserung für unsere Kolleginnen und Kollegen.

Kurz zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Damit schließen wir Lücken in der Um­setzung, wie Kollege Klug schon gesagt hat. Einerseits trägt die Vorschrift, Arbeits­aufzeichnungen zu führen, dazu bei, dass wir diese Regelungen auch entsprechend umsetzen können, da mit diesen Arbeitsaufzeichnungen, die in anderen Bereichen längst üblich sind, ganz klar festgehalten ist, dass Überstunden auch abgegolten werden, falls sie anfallen. – Das ist eine wesentliche Verbesserung.

Eine weitere Verbesserung ist natürlich auch, dass jetzt das Arbeitsinspektorat mit zuständig ist. Wichtig erscheint mir auch, dass unter diese Regelungen auch die ausgelagerten Betriebe und jene Betriebe und Betreibergesellschaften fallen, welche Krankenanstalten führen, und dass die Sanktionsmaßnahmen auch dort greifen wer­den.

Wenn es nicht wie etwa im Vorarlberger Heimgesetz bereits festgeschrieben ist, so wird mit diesem Gesetz geregelt, dass in diese Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen auch die Pflegeeinrichtungen einbezogen werden. Ich denke, das ist auch eine wichtige Maßnahme, da wir natürlich auch in der Pflege entsprechende Betreuung und Qualität sicherstellen wollen. Das setzen wir jetzt mit diesem Gesetz auch um.

Ich bin der Auffassung, dass dieses Gesetz einen doppelten positiven Effekt hat: Es schützt einerseits das Personal in den Krankenanstalten und Pflegeheimen, aber natürlich auch die Patienten. Ich bedanke mich deshalb, Frau Staatssekretärin, für diese Gesetzesvorlagen. Wir werden dem natürlich gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.54


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


16.54.47

Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde meine Ausführungen ganz kurz halten, weil meine Vorredner schon vieles vorweggenommen haben. Dennoch muss ich eine kleine Kritik anbringen.

Die vorliegende Gesetzesmaterie regelt die Arbeitszeiten, die Fahrzeiten, die Ruhe­pausen und die Ruhezeiten. Dass diese Regelungen von äußerster Wichtigkeit sind, steht außer Zweifel, denn man will sich nicht nur nicht von einem Arzt, der übermüdet ist, oder von einer Ärztin, die übermüdet ist, behandeln lassen, sondern man will sich auch nicht gerne in einen Zug setzen, dessen Lokführer oder Lokführerin am Einschlafen ist, weil er oder sie übermüdet ist.

Gerade in Zeiten, in denen aufgrund der steigenden Kosten des Individualverkehrs wieder mehr Menschen dazu tendieren, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen beziehungsweise noch mehr Güter auf der Schiene unterwegs sind, müssen wir den Fokus darauf legen, dass die Personen, die diese Tonnen von Eisen und Stahl herumkutschieren, ausgeruht sind und ihrer Tätigkeit konzentriert nachgehen können. Ohne höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten brauchen wir das Umsteigen auf die Bahn nämlich gar nicht zu forcieren.

Der Haken an der ganzen Sache ist jedoch, dass die Gesetzesnovelle das Vorsehen einer ausreichenden Kontrolle verabsäumt. Ihr Kollege im Nationalrat Dietmar Keck hat daran ebenfalls Kritik angebracht, die aber bei sehr vielen in der SPÖ offensichtlich auf taube Ohren gestoßen ist. Er hat gesagt, dass das Fehlen der Überprüfbarkeit der


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