Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 sowie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden (611 d.B. und 651 d.B. sowie 7996/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist wiederum Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 sowie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Vladyka. – Bitte.
18.00
Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Präsident! Ich darf mich heute einer wichtigen Regierungsvorlage widmen, in der es um eine Änderung des Lebensmittelgesetzes, des Lebensmittelsicherheitsgesetzes und des Verbraucherschutzgesetzes geht. (Präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren! Politik zum Schutz von Konsumenteninteressen ist ja keine zeitlich beschränkte Aufgabe. Neue technologische und wirtschaftliche Entwicklungen bergen neben Chancen natürlich auch Risken für die Konsumentinnen und Konsumenten, denen durch eine aktive Konsumentenpolitik gegenzusteuern ist. Die Instrumente der Konsumentenpolitik sind dabei aber vielschichtiger und differenzierter geworden. Die Förderung von Wettbewerb und Transparenz hat ebenso an Bedeutung gewonnen wie die gezielte und umfassende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher, denn Märkte sind gekennzeichnet von einem ungleichen Kräfteverhältnis der Marktteilnehmer.
In der Öffentlichkeit wird ja gern das Bild vom gut informierten Konsumenten gezeichnet, aber das entspricht oftmals nicht der Realität. Moderne Technologien und Werbeformen tun ihr Übriges dazu und bringen neue konsumentenpolitische Herausforde-
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