BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 175

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Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Manfred Gruber.

 


19.30.16

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle zum Glücksspielgesetz dient der Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union im Bereich der Casinos. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Zur Information: Die Frist dafür ist am 15. Dezember 2007 abgelaufen. Daher hat die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Geldwäsche, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, muss unterbunden werden! Wir alle wissen, dass Geldwäsche, wo immer sie stattfindet, letztlich nur einen Zweck hat: die Herkunft des Geldes zu verschleiern, das Geld vor dem Zugriff der Straf­ver­folgungsbehörden und des Finanzamtes zu schützen und so die Gewinne aus der Schattenwirtschaft in legale Bereiche zu überführen.

Wir werden dieser Änderung des Glücksspielgesetzes natürlich unsere Zustimmung geben, denn sie dient dem Schutz unseres Finanzsystems sowie dem Funktionieren des Binnenmarktes und verhindert die Finanzierung von Kriminalität und Terrorismus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte aber aufzeigen, dass es auch nach dem Beschluss dieser Änderungen im Bereich der österreichischen Glücksspielszene einige Defizite gibt. Damit meine ich nicht jene Konzessionäre, die unter strengen Auflagen des Bundes tätig sind, nämlich Casinos Austria. Nein, ich meine jene Leute, die in Österreich unkontrolliert und ungestraft illegales Glücksspiel und illegale Wettbüros betreiben.

Ich frage mich, was das zuständige Bundeskriminalamt bisher gemacht hat. Darauf gibt es eine klare Antwort: nichts. Warum toleriert die Behörde illegale Kartencasinos und Wettbüros? Warum werden illegale Automaten nicht beschlagnahmt? Warum werden Beamte und Polizisten nicht ausreichend geschult und informiert – zum Beispiel über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom September 2005, aus der klar hervorgeht, wann bei einem Kartenspiel verbotenes Glücksspiel und somit ein Verstoß gegen § 168 des Strafgesetzbuches vorliegt?

Warum werden Beamte und Polizisten zu wenig darüber informiert, wie gegen illegales Glücksspiel vorgegangen werden kann? Ich frage mich, wo hier das Bundeskriminal­amt ist. Wo ist hier die Kontrolle und wo ist hier der Vollzug?

Eine Ausnahme scheint Salzburg zu sein. Die Salzburger Polizei hat in den letzten Wochen bei Razzien in Bars und Lokalen in Begleitung von Finanzbeamten mehrmals Kontrollen durchgeführt. Ergebnis: jede Menge beschlagnahmte Automaten; Verwal­tungsstrafverfahren gegen Automatenaufsteller und Lokalbesitzer wurden wegen des Verdachtes des illegalen Glücksspieles eingeleitet.

Daher fordere ich die für das Glücksspiel zuständigen politischen Verantwortlichen und die für die Vollziehung zuständigen Behörden auf, österreichweit dem Salzburger Beispiel zu folgen und endlich gegen illegale Casinos und illegale Wettbüros vorzu­gehen.

Fast jeder von uns kennt jemanden persönlich oder ist darüber in Kenntnis, welche Folgen die Spielsucht nach sich zieht: Existenzen werden zerstört, Familien werden zerrüttet, es kommt zum Abrutschen in die Kriminalität und mehr. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die Einhaltung der im Glücksspielgesetz vorgesehenen Schutzmechanismen rigoros kontrolliert wird.

 


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