BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 179

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haben eines sehr deutlich zutage gebracht, nämlich dass es Sinn macht, in Österreich ein Glücksspielmonopol zu haben, um – und die Gefahren sind aufgezeigt worden – einerseits einen effizienten Spielerschutz gewährleisten zu können, aber natürlich auch, um die vielfältigen Formen von Kriminalität abwehren zu können.

Dieses strenge Konzessionssystem und diese hohen österreichischen Schutzstan­dards sind notwendig, weil im Glücksspiel einfach besondere Gefahren gegeben sind und wir auch eine strenge innerstaatliche Glücksspielaufsicht brauchen.

Es gibt aber noch einen weiteren ganz wesentlichen Grund, den ich als Sportstaats­sekretär hier ansprechen möchte: Unsere gesamte Sportförderung lebt auch vom Glücksspielmonopol, und wir konnten daher – hier gibt es steigende Gewinne – vom Jahr 2000 bis jetzt, bis 2008, die Gelder, die in den Sport fließen, verdoppeln.

Daran sieht man schon, wie wichtig in diesem Bereich strenge gesetzliche Maß­nahmen sind, damit man das Glücksspiel zwar einerseits kundenfreundlich gestaltet, auf der anderen Seite aber auch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen setzt, damit uns das Glücksspiel nicht entgleitet.

Daher bin ich froh, dass es hier zu Verbesserungen kommt, und ich gehe davon aus, dass diese Novelle auch im Bundesrat eine breite Zustimmung finden wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)

19.48


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

19.48.3727. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arzneimittelgesetz und das Rezept­pflichtgesetz geändert werden (561 d.B. und 665 d.B. sowie 7981/BR d.B. und 8006/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Ich bitte um den Bericht.

 


19.48.58

Berichterstatter Werner Stadler: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sofort zur Antrag­stellung:

 


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