und mit 59 oder 59,5 Jahren aufgrund seines Herzinfarkts aus gesundheitlichen Gründen in Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gehen muss, dann nehmen wir diesem Mann 12 Prozentpunkte von seiner Pension weg. Das sind – natürlich weiß ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir im Euro-Zeitalter leben – rund 1 466 S pro Monat!
Ich möchte anhand dieses Beispiels die von dir, sehr geehrter Herr Bundesminister, und der Arbeitsgruppe angeschnittenen Randprobleme im Zuge dieser Debatte hervorheben, weil ich ganz felsenfest der Überzeugung bin, dass wir im Bereich der Invaliditätspensionen, im Bereich der Berufsunfähigkeitspensionen, im Bereich der derzeit in Kraft stehenden Schwerarbeiterregelung einen gemeinsamen intensiven sozialpolitischen Arbeitsbedarf und Aufholbedarf haben. Ich glaube, dass das Beispiel gezeigt hat, dass wir viel Arbeit vor uns haben, und deshalb appelliere ich noch einmal, das Gemeinsame zu suchen – auch für die Zukunft.
Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, finden sich aus unserer politischen Einschätzung einzelne Bereiche, die mit sozialer Treffsicherheit nach unserer politischen Bewertung nicht in Einklang zu bringen sind. Ich darf daher, nach den Beratungen im Ausschuss wahrscheinlich nicht zu Ihrer Überraschung, an dieser Stelle folgenden Antrag stellen:
Antrag
„der Bundesräte Mag. Klug, Kolleginnen und Kollegen gem. § 32 Abs. 2 lit. e iVm §§ 20 Abs. 2 und 43 GO-BR
auf Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (901/A)
Die unterzeichneten BundesrätInnen stellen im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmungen den Antrag, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (901/A), einen Einspruch zu erheben.“ – Ich möchte mich an dieser Stelle schon für die gehörige Aufmerksamkeit bis zum Ende recht herzlich bedanken.
„Der gegenständliche Antrag wird gem. § 43 Abs. 1 GO-BR wie folgt begründet:
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 24. und 25. September 2008 einerseits den Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 – SRÄG 2008) (889/A), unter
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