BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 71

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glaube, sie hat keine 100 oder 150 € Euro, um sie abzuheben, sie hat wahrscheinlich nicht viel mehr als 20 €.

Das ist die Sorge vieler Menschen in Österreich, und wir alle wissen um diese Sorgen, daher sollten wir auch diesem Gesetzesbeschluss die Zustimmung geben.

Meine Damen und Herren! Hunderttausende Österreicher sind frustriert, und es wird bald 1 Million sein, die unter der Armutsgrenze lebt. (Bundesrat Mag. Klug: Ganz genau so ist es! – Ruf bei der ÖVP: Was ist mit dem Finanzausgleich? – Bundesrat Dr. Kühnel: ... aber du als Bürgermeister ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Meine Damen und Herren, da gibt es natürlich sehr, sehr viele Möglichkeiten. Wir vom BZÖ sind gegen eine Erhöhung der Politikergehälter eingetreten. Wir haben den Mut, dass wir sagen, die Politiker bekommen jetzt einmal weniger und die anderen sollen ein bisschen mehr bekommen.

Ich habe versucht, etwas aufzuzeigen, und ich möchte allen Folgendes ins Stammbuch schreiben, meine Damen und Herren, vor allem jenen von der ÖVP: Ich glaube, Sie sind hier auf dem falschen Dampfer, nicht die anderen! (Bundesrat Molzbichler: Bravo, Siegi, bravo!) – Ich möchte Sie um eines bitten: Denkt an die Hundebesitzer! Denkt nur an sie! Und sie werden euch schon zeigen, wo es langgeht. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die nächste Wahl wird kommen, ihr werdet es schon sehen! – Herr Staatssekretär, danke. (Beifall der Bundesräte Mühlwerth und Mitterer sowie Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

12.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Matz­netter. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


12.58.17

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte versuchen, einige Anmerkungen zu machen, um ein bisschen zur Versachlichung der Diskussion beizutragen.

Anmerkung Nummer eins: Sie wissen, dass, wenn der Bundesrat heute eine Rück­verweisung beschließt, jenes Gesetz nicht zustande gekommen ist. Es müsste dann der neu gewählte Nationalrat das noch einmal beschließen – übrigens waren die Wahlen am 28. September, und die Wahllokale wurden um 17 Uhr geschlossen, dieser Teil kann jetzt also als beendet betrachtet werden –, und das würde heißen, dass eine Senkung der Mehrwertsteuer, so wie sie die Mehrheit des Nationalrates in seiner Beschlussfassung wollte, nicht mehr zustande kommt.

Feststellung Nummer zwei: Es ist richtig, dass ein Abänderungsantrag, der zum Gesetzesantrag einer Fraktion eingebracht wurde, nur eine Berichtigung in der Ziffer 2 hinsichtlich der Zitierung des Anhanges vornimmt, nämlich auf Ziffer 43a anstelle der vorher dort stehenden Ziffer 44 sowie in der Anlage die Berichtigung auf 43a anstelle von 44, sodass bei der Ziffer 1, nämlich bei der Anwendung des verminderten Satzes, und in der Ziffer 3, bei den Inkrafttretensbestimmungen, Zweifel vorhanden sein können, ob nicht Kunstgegenstände, die in der Ziffer 44 angeführt sind, ebenfalls der Begünstigung anheimfallen.

Ich möchte an dieser Stelle nicht verschweigen, dass es unter den Juristen des Bun­desministeriums für Finanzen insbesondere die Befürchtung gibt, es könnte in einer höchstgerichtlichen Judikatur die Lex lata die Lex specialis – das spätere Gesetz, das jetzt kommt –, die in den Literae b und c des Gesetzes festgeschrieben ist, derogieren, sprich: an deren Stelle kommen. – Es gibt de facto keine oder wenig höchstgerichtliche Judikatur, die so etwas überhaupt denkbar macht.

 


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