BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 85

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Dies kommt den Sparern zu Gute, sichert Vertrauen in die österreichischen Banken und vermeidet Standortnachteile gegenüber anderen Staaten, insbesondere gegen­über Deutschland.

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Angesichts der Unterzeichnervielfalt unter diesem Entschließungsantrag kann ich mir den üblichen Appell, dass alle Mitglieder dieses Hauses diesem Antrag zustimmen mögen, sparen. Ich halte es aber für richtig und notwendig, dass wir diesen gemein­samen Beschluss fassen und damit klar demonstrieren, dass wir bei allen Auffassungs­unterschieden in so zentralen Fragen der Verteidigung des Finanzstandortes Öster­reich und der Einlagen unserer Sparer einer Meinung sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

13.51


Präsident Jürgen Weiss: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genü­gend unterstützt und steht in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.

 


13.51.51

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über den gemeinsamen Entschließungsantrag.

Ich rede jetzt zum Einkommensteuergesetz. Die Nationalratssitzung vom 24. Septem­ber haben wir ja heute schon sehr oft kommentiert. Bei der Fülle an Initiativ-, Ent­schließungs- und Abänderungsanträgen konnte man ja kaum glauben, dass hier auch nachhaltig gute Entscheidungen getroffen werden.

Eine dieser guten Entscheidungen ist die Änderung des Einkommensteuergesetzes in drei Punkten, die alle ab dem 1. Jänner 2009 gelten. Die Änderung stellt zunächst einmal sicher, dass Nächtigungsgelder aus Anlass von Dienstreisen, die vom Arbeit­geber nach dem Kollektivvertrag zu zahlen sind, ohne zeitliche Befristung steuerfrei sind.

Bisher war das ja bei den pauschalen Nächtigungsgeldern umstritten. Die Regelung sagt: Ohne Nachweis der Höhe der Nächtigungskosten sind bei den Inlandsdienst­reisen 15 € als pauschale Abgeltung für den Nächtigungsaufwand einschließlich Frühstück steuerfrei. Werden die konkreten Nächtigungskosten sowie die Kosten des Frühstücks nachgewiesen, so können diese vom Arbeitgeber in voller Höhe steuerfrei ersetzt werden.

Bisher wurde allerdings diese Regelung so gehandhabt, dass bei einer länger dauern­den Dienstreise, also zum Beispiel bei Großbaustellen, ab Beginn des siebenten Monats die pauschalen Nächtigungsgelder zur Gänze abgabenpflichtig werden.

Diese unterschiedliche Behandlung der tatsächlichen und der pauschalen Nächti­gungskosten ist vollkommen ungerechtfertigt. Da diese zeitliche Abgrenzung überhaupt nichts mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten zu tun hat, haben wir von der Wirtschaft uns immer gegen diese Ansicht ausgesprochen. Die neue Regelung wird von uns daher uneingeschränkt begrüßt.

Das gilt genauso bei der Änderung bei den Fahrtkosten. Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort sind pauschal durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, bei größeren Entfernungen durch die Pendlerpauschale.

 


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