BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 86

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Fährt ein Mitarbeiter allerdings von zu Hause nicht zu seinem Dienstort, sondern auf eine Baustelle, liegt eine Dienstreise vor, für die der Arbeitgeber steuerfreie Kilometer­gelder bezahlen darf. Bis Ende 2009 spielt es keine Rolle, wie lange die Baustelle dauert. Ab 2010 müsste der Arbeitgeber die Fahrtkostenvergütung für die Fahrten zur Baustelle ab dem zweiten Monat versteuern.

Diese Befristung wird mit der gegenständlichen Novelle aufgehoben, sodass sicher­gestellt ist, dass auch ab 1. Jänner 2010 die kollektivvertraglichen Fahrtkostenver­gütungen für Bauarbeiter, Service- und Montagepersonal weiterhin steuerfrei aus­bezahlt werden können. Auch das ist zu guter Letzt eine langjährige Forderung sowohl von den Arbeitnehmern als auch von der Arbeitgeberseite.

Wir brauchen uns nichts vorzumachen, es ist eine Tatsache, dass viele Menschen weit mehr als fünf Überstunden pro Monat machen. Die Ursachen sind sehr unterschiedlich. Sicherlich ist es wünschenswert, dass sich die Anzahl der Überstunden in Grenzen hält. Es ist uns aber allen bewusst, dass die Grenze der Belastbarkeit auch bei zehn Überstunden, also im Schnitt bei zweieinhalb Überstunden pro Woche, nicht über­schritten ist.

Umso erfreulicher ist es sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite, dass mit dieser Regelung die Grenze von fünf auf zehn Stunden pro Monat angehoben wird. Das ist einer der notwendigen Ansätze, dass Leistung auch vom Staat anerkannt wird.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Novelle zum Ein­kommensteuergesetz. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.56


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


13.56.16

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Eingangs möchte ich betonen, dass es mich gefreut hat, dass ich von Herrn Professor Konecny eingeladen wurde, den Entschließungsantrag mitzutragen. Umso mehr Bedeutung hat er, weil ja alle fünf Parlamentsparteien, die es im Nationalrat gibt, jetzt auch im Bundesrat diesen Entschließungsantrag mittragen. Ich hoffe, dass er auch in den Medien entsprechend dargestellt wird.

Was die Änderung des Einkommensteuergesetzes anlangt, hat Frau Präsidentin Zwazl sehr ausführlich die Details erläutert. Ich möchte mich deshalb darauf beschränken, dass ich sage, dass diese Änderung des Steuergesetzes BZÖ-Handschrift trägt und von diesem mit ausgehandelt wurde. Es ist eine lange Forderung von uns gewesen, dass nun diese Berufsgruppe, die erschwerte Bedingungen wie zum Beispiel die Familienfeindlichkeit zu tragen hat, mit eingeschlossen ist und dass es nun für Men­schen jener Berufe, in denen auswärts gearbeitet werden muss, eine Rechtssicherheit gibt, die bisher nicht gegeben war, dass die steuerfreie Auszahlung von Reisediäten erfolgen kann.

Was die Überstundenzuschläge anlangt, ist zu sagen, dass es viele Menschen gibt, die gar keine Überstunden machen wollen, aber gezwungen sind, solche zu machen. Ich denke dabei an meinen gelernten Beruf als Tourismusbetreiber. Die Grenze wird jetzt von fünf auf zehn Stunden angehoben. Ich glaube, dass davon viele Berufe betroffen sein werden.

Zumal ja die Lohnsteuerreform, die längst fällige, noch immer nicht da ist und es in dem Bereich immer noch zu einer „kalten Progression“ kommt, ist das eine kleine


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