BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 92

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lichen oder, wie man hier sagen würde, Nach-Wahltermin-Lizitation führt, sodass sich andere Gruppen auch weitere Vorteile herausholen werden.

Je mehr Steuerfreiheit wir im System zulassen, meine Damen und Herren, desto höher sind die nominellen Steuersätze. Wir haben Steuerreformen immer erfolgreich durch­geführt, indem wir wenige Durchlöcherungen weggenommen haben und dafür mit den Steuersätzen heruntergegangen sind.

Vorschreiben kann man es den Damen und Herren Abgeordneten, auch den Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräten natürlich nicht. Das ist nur ein Rat­schlag, diese Richtung doch wieder einzuschlagen, wenn der Wahlkampf vorbei ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.19


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Konecny, Bieringer, Schennach, Mitterer, Mühl­werth, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Siche­rung des Vertrauens der Sparer in die österreichischen Banken vor.

Ich lasse über diesen Antrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Fassung der genannten Entschließung ist angenommen. (E 231-BR/08.)

14.20.249. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden (890/A sowie 8017/BR d.B. und 8027/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl.

 


14.20.37

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Sep­tember 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), das Bun­desgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbei-


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