BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 45

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Richtlinien für die Bürgermeister und deren Privatsheriffs. Somit müssen noch zahl­reiche Punkte in die Gesetzesänderung einfließen, um ein befriedigendes Ergebnis für unsere Bürger zu erreichen.

Wir haben hier heute schon zahlreiche Maßnahmen aufgezeigt bekommen, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen sollen. Dazu gehören die sogenannte Section Control, das Blitzen von vorne, damit endlich auch bei Bürgern aus dem Ausland ab­kassiert werden kann, die Abstandsmessung sowie die Kameraüberwachung von Lichtzeichen.

Interessant ist die Verkehrsbeobachtung auch deshalb, weil man die Ergebnisse auch veröffentlichen und an die Medien weitergeben kann. Ich sehe schon die sensations­lüsternen Medien, wie sie den Verkehr aufnehmen. Und dann wird man in Zukunft end­lich via Fernsehen auch die Unfälle sehen können, die von der Kamera aufgenommen worden sind.

Wir Freiheitlichen möchten nur eines feststellen: Würden die Einnahmen aus diesen Maßnahmen wirklich zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr dienen, könnten wir uns mit diesen Bestimmungen anfreunden. Wir fürchten jedoch, dass diese Maß­nahmen ausschließlich zur Auffettung des Budgets dienen werden. Der Autofahrer als Melkkuh der Nation – nein, danke! (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

11.01


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


11.01.15

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kerschbaum, ich gebe Ihnen recht: An der Sicherheit im Verkehr muss weitergearbeitet werden!

In dieser vorliegenden Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgeset­zes sind jedoch wesentliche Maßnahmen zur Beschleunigung und Verbesserung ent­halten. Die Möglichkeiten der Kontrolle des Verkehrs werden erweitert, und damit wird die Sicherheit auf unseren Straßen erhöht.

Es geht bei dieser Novelle um die Neuregelung des sogenannten Blitzens, und es wird die gesetzliche Grundlage für die Section Control – sprich: die Geschwindigkeitsmes­sung über eine gewisse Strecke – geschaffen. Es wird am Anfang und am Ende ge­messen und die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet; ist sie erhöht, ergeht eine Anonymverfügung, und die irrelevanten Daten werden gelöscht. Es ist meiner Meinung nach sehr wichtig, dass diese Daten dann gelöscht werden.

Die Section Control besteht schon seit Längerem auch im Kaisermühlentunnel, aber der Verfassungsgerichtshof hatte die Abschaltung verlangt. Mit diesem Gesetz kann sie wieder in Betrieb genommen werden, und weitere Section Controls können nun zum Einsatz kommen.

Weiters wird auch das Radarfoto von vorne gesetzlich geregelt. Das Problem war ja, dass zum Beispiel die deutschen Raser nicht belangt werden konnten, da in Deutsch­land nur ein Radarfoto von vorne einen Wert hat. Ein Radarfoto von hinten hat in Deutschland keinen Wert, denn man ist dort der Auffassung, dass sich der Fahrer unter Umständen selber belasten könnte. Deshalb müssen auch die Radarfotos von vorne gemacht werden.

Die anderen Personen auf dem Bild werden unkenntlich gemacht. Also die Sorgen, die manchmal die Männer haben, dass die Beifahrerin eventuell die falsche am falschen Ort wäre (allgemeine Heiterkeit), sind daher nicht berechtigt. Ansonsten muss man halt ein bisserl langsamer fahren.

 


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