BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 46

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Wichtig und notwendig war das auch deshalb, weil rund 46 Prozent aller Unfälle auf das Schnellfahren zurückzuführen sind. (Unruhe im Saal.) – Also, meine Herren, so schlimm wird es doch hoffentlich nicht sein!

Wenn man bedenkt, dass Geschwindigkeitsübertretungen die Ursache für ein Drittel der tödlichen Unfälle auf unseren Straßen sind, dann gelangt man auch zu der Auffas­sung, dass die Frontfotographie wirklich gerechtfertigt ist. Damit kann die Strafverfol­gung gegenüber ausländischen Lenkern bewerkstelligt werden, und die bisherigen Un­gerechtigkeiten gegenüber den inländischen Lenkern sind beseitigt.

Der hohe Anteil von Geschwindigkeitsübertretungen als Ursache für tödliche Unfälle rechtfertigt auch die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung, die dann zum Einsatz kommt, wenn sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt dringend erforderlich erscheint, das heißt, wenn einer besonderen Gefahrensituation begegnet werden muss.

Wesentlich zum Schutz von Fußgängern und damit auch von Kindern ist die automa­tionsunterstützte Feststellung von Missachtungen eines Rotlichtzeichens.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass die vorgesehenen Än­derungen in der Straßenverkehrsordnungs-Novelle zur Sicherheit auf Österreichs Stra­ßen beitragen werden und damit dem Schutz unserer Bevölkerung dienen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.05


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


11.05.38

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Alles, was der Sicherheit auf unseren Straßen dient, wird auch von unserer Fraktion mitgetragen. Das war schon im Nationalrat so, und das wird auch heute hier im Bundesrat so sein.

Über Details der StVO-Novelle wurde schon ausführlich referiert. Manfred Gruber hat einen wirklich exakten Abriss des neuen Gesetzes gebracht. Meiner Meinung nach sind auch gegen den Missbrauch von Datenmaterial ausreichend gesetzliche Regelun­gen vorhanden. Das ist ein wichtiger Punkt!

Frau Kollegin Anneliese Junker, es gibt nicht nur Männer, die mit Freundinnen unter­wegs sind, sondern ich kenne auch Ehefrauen, die mit Freunden unterwegs sind. (All­gemeine Heiterkeit.) Das heißt, die Regelungen gegen den Missbrauch von Datenma­terial schützen nicht nur uns Männer, sondern auch Ehefrauen, die mit ihrem Freund unterwegs sind.

Es ist auch etwas angeklungen, was man meiner Meinung nach noch verstärkt beto­nen sollte – das habe ich auch im Rahmen der Behandlung einer anderen Gesetzes­novelle hier schon vorgebracht –: die Ungerechtigkeit bei der Bestrafung österreichi­scher Raser oder Fahrer im Ausland im Vergleich zur Bestrafung der ausländischen Fahrer bei uns in Österreich. Wir Österreicher werden rigoros abgestraft, egal, ob wir in Deutschland oder in Italien gegen die Verkehrsordnung verstoßen, aber umgekehrt werden fast bis zu 80 Prozent der Verstöße gegen die Verkehrsordnung durch auslän­dische Fahrer, die gerade durch die Section Control und auch durch statische Messun­gen erhoben werden, nicht bestraft, weil die Strafen für Übertretungen nicht eingeho­ben werden können, da diese entweder von Lenkern aus Ländern begangen werden, mit denen Österreich kein Abkommen hat, oder weil sie einfach nicht vollzogen wer­den.

Ich glaube, da besteht ein großer Regelungsbedarf, und daher sollte man bei der nächsten StVO-Novelle auch diesen Umstand verstärkt berücksichtigen.

 


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